Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben oder es Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre Unterschrift benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt haben, bitten wir Sie, den Schriftwechsel mitzubringen.
Für den elektronischen Personalausweis (ausgestellt ab 01.11.2010) gilt außerdem Folgendes:
- Bitte bringen Sie Ihren PIN-Brief mit.
- Sollte Ihnen der Verlust außerhalb der Öffnungszeiten auffallen und haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Dies ist ähnlich wie bei der EC-Karte über einen Sperrnotruf möglich.
- Der Sperrnotruf ist von Montag bis Sonntag 24 Stunden zu erreichen. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereit halten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten.
- Telefonnummer des Sperrnotrufes 0 18 01 / 33 33 33.
Was sollte ich noch wissen?
Wichtig:
- Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ersetzt nicht die Verlustanzeige, die Sie bei der Stadt vornehmen müssen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur, sofern Sie diese genutzt haben, nur bei Ihrem Anbieter, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben, sperren lassen können.
Neue Ausweisdokumente können Sie sofort beantragen. Bis das neue Ausweisdokument von der Bundesdruckerei Berlin fertig gestellt ist, können wir Ihnen vorläufige Ausweispapiere
sofort ausstellen.
Anträge / Formulare
- Verlustanzeige Ausweisdokumente(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)