Bauen
Zu allen planungsrechtlichen Angelegenheiten bieten wir gerne Unterstützung an.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an baurecht@straelen.de.
Bauantrag
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf in der Regel einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Kleve. Der Bauantrag ist beim Kreis Kleve digital einzureichen.
Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohnhäusern, Nebengebäuden und Nebenanlagen, kleineren gewerblichen oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in der Regel das Verfahren der Genehmigungsfreistellung gewählt werden.
Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung durch den Kreis Kleve eingeholt werden muss oder ob Sie sich auch für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung entscheiden können.
Bauvoranfrage
Im Rahmen eines Bauvorbescheides können die Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen geklärt werden.
Bauturbo
Im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wohnbauvorhaben (§ 246e BauGB "Bau-Turbo") hat der Rat der Stadt Straelen in seiner Sitzung am 16. April 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Zuständigkeitsbestimmung und einen Kriterienkatalog Straelener Leitlinien zur Anwendung des "Bau-Turbos" beschlossen. Siehe hierzu: VorgangXVII/2026-39V 1. Ergänzung - Ratsinformationssystem.
Sollte ein Kriterium der Straelener Leitlinien nicht erfüllt sein, wäre zur Vorhabenentwicklung ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Bauakteneinsicht
Die Bauakte zu Ihrem Gebäude inkl. Statik erhalten Sie beim Kreis Kleve.
Baulast und Baulastenauskunft
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Flächennutzungsplan
© Stadt StraelenDer Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Natur-/Landschaftsschutz) der städtischen Flächen für einen Zeitraum von etwa 15 - 20 Jahren dar. Der Flächennutzungsplan ist regelmäßig Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Straelen ist im Download einsehbar.
Bebauungsplan
© Stadt StraelenBebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Vorgaben für die konkreten Bauvorhaben. Es wird geregelt, was, wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen auf bestimmten Flächen erlaubt sind. Es werden auch Festsetzungen getroffen, wieviel Fläche eines Grundstücks, welche Höhe und welche Dachneigung ein Gebäude haben darf und nicht zuletzt ob und welche Maßnahmen z. B. zum Schallschutz oder zur Begrünung eines Grundstücks zu treffen sind.
Im Geoportal Niederrhein kann eingesehen werden, für welche Bereiche Bebauungspläne gelten.
Beachten Sie bitte, dass die im Geoportal Niederrhein gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente lediglich der Information dienen. Verbindliche oder rechtliche Auskünfte können nur nach den Originalunterlagen durch die jeweiligen Fachämter der Kreise und Kommunen erteilt werden.
Sollten Sie zu diesem Themenkomplex noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungsamtes gerne zur Verfügung.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
© Kreis KleveEigentümer sowie deren Bevollmächtigte, können bei der Stadt Straelen -Zimmer 308- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) sowie aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch erhalten.
Liegenschaftskarte (Flurkarte, Lageplan)
Der Auszug stellt das beantragte Flurstück im Maßstab 1:500 bis 1:2000 dar. Die Karten enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maße in cm-Genauigkeit geeignet. Eigentumsverhältnisse sind aus diesen Auszügen nicht ersichtlich.
Liegenschaftsbuch
Dieser Auszug beinhaltet alle beschreibenden Elemente des betreffenden Flurstücks und Angaben zum Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Die Grundbuchbezeichnung und gegebenenfalls die Bodenschätzmerkmale (Ertragsmesszahl) sind ebenfalls in diesem Auszug ersichtlich.
Gebühren
Art der Unterlagen Bezeichnung
Einzelbetrag
Liegenschaftskarte
Amtliche Basiskarte 1:5.000
ALKIS-FLurstücks- und Eigentumsnachweis
ALKIS-BestandsnachweisDIN A4 / A3
30,00 €
Liegenschaftskarte
ABK 1:5.000ab DIN A2
60,00 €
ALKIS-Eigentumsnachweis
(Eigentümerliste bis 20 Seiten)AIN A4 / A3
15,00 €
Mehrfachausfertigung Alle Größen
10,00 €
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).
Anträge können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail beim Kreis Kleve (kataster.auskunft@kreis-kleve.de) oder auch mündlich im Rathaus der Stadt Straelen gestellt werden.
