Bauen
Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Übersicht zum Bauantrag, Bauvorhaben nach § 63 BauO NRW, Bauvoranfrage, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan sowie Katasterangelegenheiten.
Bauantrag
Das Errichten, Ändern oder Umnutzen einer baulichen Anlage ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Der Antrag ist bei der Stadt Straelen oder bei der Kreisverwaltung Kleve einzureichen.
Zu einem Antrag gehören verschiedene Formulare und Unterlagen.
Welche Bauvorlagen Sie im Einzelfall benötigen, teilt Ihnen die Bauverwaltung gerne mit. Hier bekommen Sie auch die nötigen Formulare oder Sie laden sie sich einfach herunter und füllen Sie sofort am PC aus.Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW
Manche Vorhaben sind von einer Baugenehmigung befreit. Sie benötigen dann nur eine Bescheinigung der Stadt. Unter welchen Bedingungen das der Fall ist, erfahren Sie auch bei der Bauverwaltung Straelen. Das entsprechende Formular sowie das Merkblatt zur Freistellungsregelung ist auf dieser Seite ebenfalls aufrufbar.
Bauvoranfrage
Wenn Sie im Vorfeld wissen möchten, ob Ihr Bauvorhaben in der geplanten Form überhaupt genehmigungsfähig ist, empfehlen wir Ihnen eine Bauvoranfrage zu stellen.
Hierfür ist im Normalfall nur ein Lageplan mit der groben Beschreibung des Bauvorhabens erforderlich.Flächennutzungsplan
© Stadt StraelenDer Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Natur-/Landschaftsschutz) der städtischen Flächen für einen Zeitraum von etwa 15 - 20 Jahren dar. Der Flächennutzungsplan ist regelmäßig Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Straelen ist im Download einsehbar.
Bebauungsplan
© Stadt StraelenBebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Vorgaben für die konkreten Bauvorhaben. Es wird geregelt, was, wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen auf bestimmten Flächen erlaubt sind. Es werden auch Festsetzungen getroffen, wieviel Fläche eines Grundstücks, welche Höhe und welche Dachneigung ein Gebäude haben darf und nicht zuletzt ob und welche Maßnahmen z. B. zum Schallschutz oder zur Begrünung eines Grundstücks zu treffen sind.
Im Geoportal Niederrhein kann eingesehen werden, für welche Bereiche Bebauungspläne gelten.
Beachten Sie bitte, dass die im Geoportal Niederrhein gezeigten Angaben, Darstellungen und sonstigen Dokumente lediglich der Information dienen. Verbindliche oder rechtliche Auskünfte können nur nach den Originalunterlagen durch die jeweiligen Fachämter der Kreise und Kommunen erteilt werden.
Sollten Sie zu diesem Themenkomplex noch Fragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter des Planungsamtes gerne zur Verfügung.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
© Kreis KleveEigentümer sowie deren Bevollmächtigte, können bei der Stadt Straelen -Zimmer 308- Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) sowie aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch erhalten.
Liegenschaftskarte (Flurkarte, Lageplan)
Der Auszug stellt das beantragte Flurstück im Maßstab 1:500 bis 1:2000 dar. Die Karten enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maße in cm-Genauigkeit geeignet. Eigentumsverhältnisse sind aus diesen Auszügen nicht ersichtlich.
Liegenschaftsbuch
Dieser Auszug beinhaltet alle beschreibenden Elemente des betreffenden Flurstücks und Angaben zum Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Die Grundbuchbezeichnung und gegebenenfalls die Bodenschätzmerkmale (Ertragsmesszahl) sind ebenfalls in diesem Auszug ersichtlich.
Gebühren
Art der Unterlagen Bezeichnung
Einzelbetrag
Liegenschaftskarte
Amtliche Basiskarte 1:5.000
ALKIS-FLurstücks- und Eigentumsnachweis
ALKIS-BestandsnachweisDIN A4 / A3
30,00 €
Liegenschaftskarte
ABK 1:5.000ab DIN A2
60,00 €
ALKIS-Eigentumsnachweis
(Eigentümerliste bis 20 Seiten)AIN A4 / A3
15,00 €
Mehrfachausfertigung Alle Größen
10,00 €
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW).
Anträge können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail beim Kreis Kleve (kataster.auskunft@kreis-kleve.de) oder auch mündlich im Rathaus der Stadt Straelen gestellt werden.