Integriertes Handlungskonzept "Straelen 2022"

Integriertes Handlungskonzept (IHK) Innenstadt

"Straelen 2022"

Integriertes Handlungskonzept

Ein integriertes Handlungskonzept ist ein Instrument der Städtebauförderung des Bundes und Landes NRW. Ein solches Konzept besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die u.a. in den Bereichen Wohnen und Verkehr sowie Aufenthaltsqualität einen städtischen Gestaltungsraum planen und realisieren.

Das "Integrierte Handlungskonzept Straelen 2022" ist in der Sitzung des Rates vom 08.11.2016 beschlossen worden.      Mit dem Integrierten Handlungskonzept verfolgt die Stadt Straelen das Ziel der Erhaltung und Stärkung des Grundzentrums sowie einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Stadt. Im Fokus steht dabei, die Stadt Straelen aufzuwerten und als funktionierende niederrheinische Mittelstadt einen vitalen und attraktiven Lebensmittelpunkt für die Einwohner aber auch Besucher zu bilden.

Bürgerbeteiligung

Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen bei den meisten Maßnahmen gehört die enge Abstimmung mit den Bürgern. Hierbei sollen mit der aktiven Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in den Planungs und Entscheidungsprozessen die verschiedenen Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts umgesetzt werden.


Abgeschlossene Maßnahmen

  • Stadtkernsanierung-Umgestaltung kleiner Markt / Entfernung Betonpilz

    Betonpilz kleiner Markt
    kleiner Markt nach Abbruch Betonpilz

    Durch den Abbruch des Betonpilzes sollte der kleine Markt von einem Dunkel - und Angstraum zu einem Ort mit Aufenthaltsqualität umstrukturiert werden. 



    Der Abbruch des Betonpilzes am kleinen Markt wurde im Oktober 2020 komplikationslos durchgeführt. Bereits im Zuge der Abrissarbeiten hat die Stadtverwaltung Straelen bereits eine Vielzahl an positiven Rückmeldungen erhalten.


  • Umbau der Wallstraßen / Verkehrskonzept

    Mit der Umgestaltung haben die Wälle ein neues Gesicht als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich erhalten. Fußgänger und Fahrradfahrer können sich sicher und gleichberechtigt bewegen können. Neben der städtebaulichen Aufwertung des zentralen Bereichs erfolgt zeitgleich eine Steigerung der Verkehrssicherheit. Durch die Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird das Überqueren der Wälle für Fußgänger erleichtert und somit die Barrierewirkung der Wälle abgebaut. Die Fußwege wurden barrierefrei in ausreichender Breite ausgebaut. In stark frequentierten Bereichen wurde ebenengleich ausgebaut. Neben dem Fußgängerverkehr wurde durch die neue Verkehrsordnung auch der Radverkehr gestärkt: Radfahrer fahren nicht länger auf den Gehwegen, sondern auf den neu angelegten und verbreiterten Fahrbahnen.

  • Umstrukturierung Annastraße

    Modernisierung der Annastraße erfolgreich abgeschlossen. Die Umbauarbeiten wurden innerhalb des Zeitplans erfolgreich durchgeführt.
    Am 06.09.2021 begann die Firma Hoch- und Tiefbau Quick GmbH & Co. aus Kevelaer mit der Umstrukturierung der Annastraße. Die Maßnahme wurde in drei Abschnitte eingeteilt und sollte circa ein Jahr dauern.
    Ziel war es die Annastraße an das bereits bestehende Verkehrskonzept der Wallstraßen anzupassen. Durch eine Tempo 30-Zone wurde die Geschwindigkeit im Teilstück zwischen dem Johann-Giesberts-Platz und der Gartenstraße angepasst. Des Weiteren wurde im Zuge der Modernisierung die Annastraße mit einer energiesparenden LED-Beleuchtung ausgerüstet.
    Im ersten Bauabschnitt zwischen Johann-Giesberts-Platz bis zur Gartenstraße wurde ein Vollumbau einschließlich der Erneuerung des Unterbaus durchgeführt. Auch wurden die Wasserleitungen und die Kanalisation erneuert. Im zweiten Bauabschnitt von der Gartenstraße bis zur Beethovenstraße wurde die Fahrbahn, wie auch Kanalisation und Wasserleitungen erneuert. Im nun letzten abgeschlossenen Bauabschnitt bis zur Karl-Arnold-Straße wurden lediglich die Nebenanlagen ertüchtigt und mit zusätzlichen Grünstrukturen aufgewertet.

  • Umgestaltung Schulzentrum

    Die Umgestaltung und Aufwertung des Außengeländes des Schulzentrums in Straelen wurde erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen. Die Abnahme erfolgte am 14.10.2022. Zu den Zielen der Umgestaltung gehörte auch die Verbesserung der Schulhofausstattung insbesondere an der Sekundarschule und am JuSt. Weiterhin wurden Chillzonen am Städtischen Gymnasium und an der Sekundarschule errichtet. Auch an der Grundschule sind neue Spielangebote geschaffen worden, die sehr gut bei den Kindern angekommen sind.Weiterhin sollte die optische Gestaltung des Schulzentrums verbessert werden. Das gesamte Gebiet wurde dank einer einheitlichen Baumart auf der Fontanestraße, sowie einheitlichen Materialien und einem Farbkonzept zu einer gestalterischen Einheit. Auch neu am Schulzentrum ist, dass die Fontanestraße durch ein modernes Pollersystem für den Verkehr gesperrt wurde. Dies sorgt für erhöhte Sicherheit und insbesondere die Eltern und Kinder können sich im Schulzentrum ungefährdet bewegen.
    Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Gesamtkosten mit einer Fördersumme in Höhe von 2,2 Millionen Euro zu 100 Prozent übernommen.

Maßnahmen in der Planung

  • Stadtkernsanierung-Umgestaltung Marktplatz

    Straelener Marktplatz

    Der Straelener Marktplatz ist die zentrale Adresse in Straelen und somit ein wichtiger Ort. Durch das Integrierte Handlungskonzept soll der Marktplatz in seiner positiven Ausstrahlung weiterentwickelt und behutsam aufgewertet werden. Wichtig hierbei ist, dass der Platzmittelpunkt des Markplatzes und des überlagerten historischen Grundrisses betont wird. Außerdem soll insbesondere die Barrierefreiheit berücksichtigt werden und ausreichende Möglichkeiten geschaffen werden, Fahrräder abzustellen.

    Basierend auf diesen Grundlagen hatte die Stadt über die Komlog GmbH die Ausschreibung für einen Moderationsprozess auf einer Vergabeplattform Mitte März veröffentlicht. Ende Mai erhielt das Büro StadtRaumKonzept aus Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Büro Reicher Haase Assoziierte den Zuschlag.

  • Sanierung / Neubau des Rathauses

    Zu Beginn des Jahres 2017 wurde eine interne, abteilungsübergreifende Projektgruppe gebildet, die sich ausführlich mit dem Thema „Machbarkeitsstudie zur Sanierung / Erweiterung des Rathauses“ auseinandergesetzt hat. Auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse während der Projektgruppenarbeit zum Sanierungsumfang sowie der ermittelten bzw. während des Projektes fortgeschriebenen Kosten wurde flankierend eine Kostenschätzung für einen Neubau in Auftrag gegeben. Nach Vorlage der beiden genannten Kostenschätzungen, für die grundhafte Sanierung des Rathauses und für einen etwaigen Neubau (ohne Berücksichtigung der Standortfrage) wurde die DKC Kommunalberatung GmbH aus Düsseldorf beauftragt, auf Grundlage der erstellten Kostenschätzungen einen Realisierungsvariantenvergleich durchzuführen.
    Hintergrund für diese Überlegungen sind die vorliegenden funktionalen und technischen Defizite des Rathauses. Der Raumbedarf wird durch das Bestandsgebäude nicht gedeckt, sodass zurzeit zusätzliche Flächen auf dem Ostwall 34 angemietet werden. Der vorliegende Gebäudebestand ist in wesentlichen Teilen sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig.  Weiter besteht erheblicher Handlungsbedarf in Bezug auf die Serviceoptimierung, die Belange des Datenschutzes und Sicherheitsbelange für die Belegschaft. Eine weitere Zielsetzung ist es, im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes das Rathaus zu „öffnen“ und dieses für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen

  • Umstrukturierung Venloer Straße

    Venloer Straße

    Mit der Umstrukturierung der Venloer Straße soll ebenfalls das Ziel erreicht werden, den Radverkehr durch die Verbesserung der Radwegestruktur zu fördern. Außerdem ist eine Neukonzeption der straßenbegleitenden Grünstrukturen (Erhalt und / oder Neupflanzungen) sowie eine eventuelle Anpassung des Straßenquerschnitts zur Verkehrsberuhigung und Schaffung von mehr Wurzelraum zum Erhalt der Gehölze oder für neu anzupflanzende Bäume vorgesehen. 
    Hier ist ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren geplant.   

  • Leitsystem / Parkleitsystem

    Parkplatzflyer

    Vor dem Hintergrund der zahlreichen räumlichen und verkehrlichen Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts ist es wichtig die Orientierung langfristig innerstädtisch zu erleichtern.  Daher ist der Aufbau eines innerstädtischen Leitsystems vorgesehen. Neben der Funktion eines Leitsystems sollen zudem Informationen u.a. zur Sichtbarmachung der historischen Strukturen zur Verfügung gestellt werden. Auch soll die Erarbeitung des Parkleitsystems im Zuge der Konzepterstellung stattfinden.

  • Umgestaltung Stadtpark

    Stadtgarten Straelen

    Die nicht optimale Randlage des Stadtparks erfordert eine umfassende Betrachtung und eine Gesamtkonzeption, um die gewünschte Qualitätssteigerung erreichen zu können. Mit einer höheren Aufenthaltsqualität sollte auch eine steigende Akzeptanz in der Bevölkerung und damit eine Nutzungsintensivierung einhergehen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Mehrgenerationenbereichen sowie der Gestaltung eines Bereiches für Veranstaltungen wie das jährlich stattfindende Sommerkino. Ein weiterer Aspekt ist die Anbindung des Stadtparks an die Innenstadt durch die Schaffung eines adäquaten Zugangs im Westen zur Beethovenstraße / Hadynstraße / Venloer Straße und die neue Grünverbindung zur Hans-Tenhaeff-Straße / Bahnstraße sowie die Anbindung des neuen Wohngebietes an der Großmarktstraße.   

  • Aufwertung Bahnstraße und Hans-Tenhaeff-Straße

    Aufwertung Bahnstraße und Hans Tenhaeff Straße

    Die zwischen dem historischen Stadtkern und dem Gelände der ehemaligen Gemüseversteigerung verlaufende Bahnstraße sowie Hans-Tenhaeff-Straße stellen eine wichtige Verbindungsspange dar. Die Verbindungsfunktion soll durch eine Aufwertung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen beiden Stadtquartieren sowie einer Reduzierung des Durchgangsverkehrs verbessert werden.


Begleitende Instrumente

  • Privates Hof- und Fassadenprogramm (ausgeschöpft)

    Die entsprechend der kleinteiligen Bebauung gestalteten Fassaden des historisch gewachsenen Stadtkerns machen den Charakter der Straelener Innenstadt aus und geben ihr ein individuelles Gesicht. Das Image der gesamten Stadt wird wesentlich durch die Gestaltung der einzelnen Gebäude und Fassaden der Innenstadt beeinflusst. Ein positives Erscheinungsbild stärkt dabei nicht nur den Eindruck auf Gäste und Touristen in der Stadt Straelen, sondern fördert im unmittelbaren Umfeld das Lebensgefühl in der Nachbarschaft und die Identifikation der einheimischen Bevölkerung mit ihrer Stadt.
    Nicht jedes Gebäude und jede Fassade der Innenstadt trägt heute zu einem positiven Image bei. Deswegen stellt der Fördergeber, das Land Nordrhein-Westfalen, Mittel zur Verfügung, um Eigentümer finanziell sowie beratend zu unterstützen. Denn eine Aufwertung des städtischen Erscheinungsbildes liegt im Interesse aller Menschen, die in Straelen wohnen, arbeiten, einkaufen oder zu Gast sind.
    Deshalb soll das Gebäude- und Fassadenprogramm als Maßnahme in das integrierte Handlungskonzept mit aufgenommen werden. Im definierten Geltungsbereich des integrierten Handlungskonzepts "Innenstadt Straelen 2022" können zukünftig Zuschüsse als Anteilsfinanzierung bei der Stadt beantragt werden.
    Vor allem die privaten Eigentümer spielen bei der Aufwertung des Straelener Stadtbildes eine bedeutende Rolle. Die frühzeitige Einbindung der Eigentümer und die Aufforderung bzw. Einladung zum Mitwirken an der Stadtgestaltung ist deshalb grundlegend für das Gebäude- und Fassadenprogramm und entscheidend für eine wahrnehmbare Aufwertung. Nur so können zeitgemäße, an den Charakter der Straelener Innenstadt angepasste, attraktive Wohnungs- sowie Geschäftsangebote in zentraler Lage geschaffen werden.
    Mit diesem Instrument sollen Investitionsanreize für Private geboten werden. Dabei ist ein flexibler Einsatz der Fördermittel ebenso sinnvoll und möglich wie eine Kopplung an eine Immobilienberatung und an ein Quartiersmanagement.

  • Verfügungsfonds

    Das Instrument Verfügungsfonds bietet Städten und Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung die Möglichkeit, Anreize für ein kooperatives Engagement verschiedener kommunaler Akteure zu schaffen. Mit dem Verfügungsfonds soll das Engagement für die Kommune verstärkt werden, indem die beteiligten Kooperationspartner vor Ort Projekte umsetzen.
    Der Fonds finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50 Prozent aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Beitrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst.
    Die Entscheidung über die Verwendung der Gelder aus dem Verfügungsfonds liegt bei einem zu gründenden lokalen Gremium. Damit wird örtlichen Akteurszusammenschlüssen die Verwendung der Gelder innerhalb eines definierten Rahmens freigestellt.



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