Denkmalschutz
Die Stadt Straelen ist als Untere Denkmalbehörde für sämtliche Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig. Als gesetztliche Grundlage dient das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).
In Straelen sind 101 Gebäude in ihrer gesamten Substanz unter Denkmalschutz gestellt. Außerdem verfügt die Stadt Straelen 18 eingetragene Bodendenkmäler sowie ein bewegliches Denkmal. Diese können in der Denkmalliste der Stadt Straelen eingesehen werden.
Im folgendem gehört zu unserem Aufgabenbereich:
- Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Gewährleistung von Schutz, Pflege, sinnvoller Nutzung und wissenschaftlicher Erforschung der Denkmäler
- Sicherstellung des Umgebungsschutzes des Denkmals
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG NRW
- Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen (für die Erstellung der steuerlichen Bescheinigung werden Verwaltungsgebühren gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Tarifstelle 4a-4a.3, erhoben)
- Unterschutzstellung von Denkmälern
- Erstellung und Pflege der Denkmalliste
Bauliche Veränderungen an Denkmälern, auch in der unmittelbaren Umgebung dessen, sind in der Regel erlaubnispflichtig.
Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein:
- Abriss und Anbau
- neuer Putz oder Anstrich
- Anbringung einer Werbeanlage
- Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik
- Instandsetzungen
- Dachausbau
Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, muss eine Erlaubnis eingeholt werden.
Zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) werden folgende Unterlagen benötigt:
- Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (Fotodokumentation)
- Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails)
- Schadens- bzw. Maßnahmenbeschreibung
- Maßnahmenpläne
- Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
Für Grabstätten:
- Fotos des aktuellen Zustandes
- Schadensbeschreibung
- Darstellung der Maßnahme
Alle den Denkmalschutz betreffenden Angelegenheiten werden mit dem Landeskonservator abgesprochen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der