Rat & Ausschüsse
Hier können Sie sich über die politische Arbeit in der Stadt Straelen informieren und gelangen zum Ratsinformationssystem. Das System gibt einen Überblick über Sitzungstermine, Einladungen, Vorlagen und Niederschriften zu Sitzungen des Rates und der Ausschüsse.
Zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen!
Als Bürger bietet Ihnen dieser Bereich die Möglichkeit, sich über die öffentliche Arbeit der politischen Gremien zu informieren. Die Arbeit des Stadtrates wird hierdurch transparent und nachvollziehbar. Zur Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen sind Sie herzlich eingeladen!
Die Mitglieder der politischen Gremien werden durch die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen in ihrer politischen Arbeit unterstützt. Unabhängig von Zeit und Ort können Sie im Ratsinformationssystem jederzeit auf die Unterlagen und weitere Informationen zugreifen. Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Bereich? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf.
Um eine möglichst zügige Behandlung aller für die Entwicklung der Stadt wichtigen Fragen zu gewährleisten, hat der Rat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung die Möglichkeit, zu verschiedenen Themenschwerpunkten Ausschüsse zu bilden. Aufgrund der Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und anderer Gesetze muss der Rat bestimmte Ausschüsse bilden, sogenannte Pflichtausschüsse.
Der Rat
Der Rat einer Stadt ist die klassische Form der Bürgervertretung zur Wahrung und Umsetzung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürger wählen den Rat derzeit für eine Dauer von fünf Jahren.
In die ausschließliche Entscheidungskompetenz des Rates fallen beispielsweise:- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
- der Erlass der Haushaltssatzung
- die Beschlussfassung über den Stellenplan
- die Feststellung des Jahresabschlusses
- die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte.
Weitere Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit hat der Rat in der Ordnung über die Entscheidungszuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters der Stadt Straelen vom 05. November 2020 ( Zuständigkeitsordnung) getroffen.
Fraktionen
Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele im Stadtrat.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Straelen haben jeweils einen eigenen Internetauftritt. Wenn Sie sich weitergehend über die Fraktionen informieren möchten, finden Sie den Weg über die im Ratsinformationssystem aufgeführten Links der Parteien.Die Mitglieder des Stadtrates können Sie dem Ratsinformationssystem entnehmen.
Die Ausschüsse
Um eine möglichst zügige Behandlung aller für die Entwicklung der Stadt wichtigen Fragen zu gewährleisten, hat der Rat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung die Möglichkeit, zu verschiedenen Themenschwerpunkten Ausschüsse zu bilden. Aufgrund der Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und anderer Gesetze muss der Rat bestimmte Ausschüsse bilden, sogenannte Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Straelen hat folgende Ausschüsse gebildet:
Pflichtausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Betriebsausschuss
Freiwillige Ausschüsse- Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung Tourismus und Kultur
- Ausschuss für Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit
- Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport
- Bildungsausschuss
Über des Ratsinformationssystem geben wir Ihnen einen Überblick über die Besetzung der Ausschüsse des Rates.