Blumen

GrünPlusStraelen

Stadtklima verbessern durch mehr Grün:

Stadt Straelen fördert Begrünung von Dächern und Fassaden

Die Liste der geförderten Bäume wurde überarbeitet und erweitert!

Die städtische Baumförderung wurde überarbeitet und erweitert. Neben den bisher sieben förderfähigen Großbäumen umfasst die Artenliste nun insgesamt neun großwüchsige sowie vier kleiner bleibende Baumarten.

Mit der Erweiterung sollen künftig auch Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer, innerstädtischer Gärten von der Förderung profitieren. Ziel des Programms ist es, die Pflanzung klimaangepasster Bäume im Stadtgebiet weiter zu stärken.

Die Baumförderung besteht mittlerweile seit fünf Jahren und erfreut sich anhaltender Beliebtheit. Gepflanzte Bäume leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, indem sie Schatten spenden und durch Verdunstungskühlung das Mikroklima verbessern. Gleichzeitig fördern insbesondere die einheimischen und insektenfreundlichen Baumarten die biologische Vielfalt und schaffen wertvolle Lebensräume.

Mit der Erweiterung setzt die Stadt ihr Engagement für mehr Stadtgrün, Klimaanpassung und Artenvielfalt konsequent fort.


Pflanze

Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas soll das Förderprogramm der Stadt Straelen GrünPlusStraelen leisten.  GrünPlusStraelen besteht aus zwei Förderbausteinen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können  einen Antrag zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung stellen. Das Antragsformular steht unter straelen.de zum Download bereit. Dort sind auch viele weitere Informationen wie eine Übersicht der benötigten Unterlagen zu finden.

Grün Plus Straelen

Mit dem Förderbaustein "Dach- und Fassadenbegrünung" soll in bebauter Ortslage der Stadt Straelen ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet, die natürliche Artenvielfalt durch mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhöht, sowie das Wohn- und Arbeitsumfeld für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Stadtgrün sorgt für bessere Luft, bindet Feinstaub und kühlt.

Gefördert werden Maßnahmen an und auf Bestandsgebäuden und Neubauten im Stadtgebiet. Förderfähig sind Maßnahmen der intensiven und extensiven Dachbegrünung ab einer Mindestgröße von 10 qm Netto-Vegetationsfläche. Die Aufbaustärke bei Bestandsgebäuden und auf Carports und Garagen muss mindestens 8 cm betragen. Bei Neubauten von Wohn- und sonstigen Gebäuden muss die Aufbaustärke mindestens 12 cm betragen. Förderfähig sind außerdem Maßnahmen der Erstbegrünung von Fassaden.

Die Förderung wird durch einen einmaligen, nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewährt, der im Rahmen des Haushaltsplans bereitgestellt wurde. Für die Herstellung der Vegetationsschicht bei Dachbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3.000 Euro pro Antragsteller. Förderfähig sind Kosten der Statik, Planung, Bauleitung sowie die Baukosten für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat und Ansaat oder Pflanzung. Möglich ist auch das Anlegen einer Dachbegrünung in Eigenleistung. In diesem Fall sind die anfallenden Materialkosten zu 50 Prozent förderfähig. Für die Herstellung einer Fassadenbegrünung beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Materialkosten, jedoch maximal 500 Euro pro Antragsteller. Gefördert werden Rankhilfen, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Bodenbelägen beziehungsweise ein eventuell notwendiger
Bodenaustausch.


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