Geldleistungen
Sie können finanzielle Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) erhalten, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind,
- erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, das heißt Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig bestreiten können,
- und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Wenn Sie in Straelen wohnen und solche Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei dem Jobcenter der Stadtverwaltung stellen. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wer einen Antrag auf Bürgergeld stellt, bekommt darüber einen entsprechenden Bescheid. Darin ist die Höhe der individuellen Leistungen angegeben. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich unter anderem am Familienstand, an der Größe des Haushalts, an der Anzahl der Kinder, aber auch am jeweiligen bereits vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem individuellen Bescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser ist in Ihrem Bescheid angeben.