Fallmanagement / Arbeitsvermittlung
Im Sinne des SGB II ist die Arbeit des Fallmanagements auf das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Die Fallbearbeitung verläuft hierbei über verschiedene Phasen:
- Beratung - Fallaufnahme und Profiling/Assessment
- Planung - Zielvereinbarung und Hilfeplanung
- Intervention - Durchführung, Leistungssteuerung
- Monitoring - Kontrolle und Optimierung
- Evaluation - Ergebnisbewertung und Dokumentation
- Bedarfs- und Bestandsaufnahme
- Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- Angebote durch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung
- Beschäftigung im Praktikum
- Beschäftigung in Zusatzjobs
- Individuelle Angebote der Integration
- Arbeitsmarktanalyse
- Maßnahmeplanung und -steuerung
- Ergänzung des verfügbaren Dienstleistungsangebots
- Ausbau der Kooperationsnetze
Ausgangspunkt der Arbeit des Fallmanagements ist das sogenannte "Erstprofiling".
Mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden neben den persönlichen Daten auch Angaben zu den Qualifikationen (z.B. Schul-, Berufsabschluss, Weiterbildungen, Führerscheinen etc.), sowie möglichen Hemmnissen (z.B. Behinderungen, Pflege Angehöriger, Kindererziehung, etc.) gemacht.
Mit dem Fallmanager können bereits in diesem ersten Gespräch erste Planungen aufgestellt werden, um eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Im Sinne des SGB II wird das Erstprofiling unmittelbar nach Antragstellung durchgeführt. Eine Gewährung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist grundsätzlich erst nach dem durchgeführten Erstprofiling möglich.
Die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist im Hinblick auf Ausbildung, Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit von besonderer Bedeutung.
Um den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen, die dieser Personenkreis beinhaltet, gerecht zu werden, wird dieser Personenkreis von spezialisierten Fallmanagern betreut.