Aufbruchgenehmigung
im öffentlichen Straßenraum nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Für jede Art von Aufgrabungen für z.B. Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen, Herstellung von Zufahrten (Bordsteinabsenkungen) sowie Reparaturarbeiten die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung nach dem o.a. Gesetz zu beantragen.
Hinweis: Die erforderlichen Arbeiten an Bordsteinen, in Geh- und Radwegebereichen sowie Grünflächen dürfen nur durch ein in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK eingetragenes Straßenbauunternehmen, das auch unter anderem der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) zugehörig ist, durchgeführt werden.
Neben dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung (Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im/am öffentlichen Verkehrsraum gem. § 45 Abs. 6 StVO) beim Kreis Kleve einzuholen. Das Formular hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.
Wichtiger Hinweis! Erst bei Vorlage der beiden Genehmigungen (Aufbruchgenehmigung und Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung) darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Aufbruchsantrag und Einreichnung der notwendigen Unterlagen
Der Antrag ist ausschließlich über das Aufbruchmanagemenet RoSy Web zu beantragen. Zudem sind dem Antrag die nachfolgende und alle weitere relvanten Unterlagen beizufügen. Hierzu steht eine extra Schaltfäche im Onlineformular zur Verfügung womit die Anlagen hochgeladen dem Antrag beigefügt werden.
- Unterlage: Dem Antrag ist eine ausführliche fotografische Dokumentation beizufügen, der den genauen Zustand der Oberfläche vor dem Aufbruch abbildet.
Die Anzeigeformulare für den Baubeginn sowie nach Fertigstellung der Bauarbeiten sind ebenfalls über das Onlinesystem zu melden.
Hinweis: Es sind die Aufgrabungs- sowie die Baumschutzbestimmungen der Stadt Straelen zu beachten (siehe unter den Downloads)
Nach Erhalt des Antrages wird an die im Formular angegebene Emailadresse die Eingangsbestätigung sowie das für den Vorgang vergebene Aktenzeichen zugesendet.
Die Aufbruchgenehmigung wird auf digitalem Weg über die im Antrag angegebene Mailadresse versendet. Die weiteren Unterlagen wie z. B. die Aufgrabungs- und Baumschutzbestimmungen zu diesem Vorgang werden ebenfalls zugesendet und sind zusätzlich Bestandteile der Genehmigung.
Fristen
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten ist der Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
- Baubeginnanzeigen sind mindestens 5 Tage vor dem geplanten Baubeginn vorzulegen.
- Das Fertigstellungsformular ist unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme anzuzeigen.
Gebühren / Kosten
Für die Erstellung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese betragen nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Straelen vom 22.10.2014 unter Ziffer 9 der Satzung 24,00 € (je angefangene halbe Stunde). Es werden somit insgesamt Gebühren in Höhe von 72,00 € erhoben (Antragsbearbeitung, Überwachung, Abnahme der Baumaßnahme).
Weiterhin werden vom Kreis Kleve für die verkehrsrechtliche Anordnung Gebühren erhoben.
Formulare / Downloads