Amt des Bürgermeisters

Amt des Bürgermeisters

Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Gemeinde und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung arbeitenden Beamten und Beschäftigten. 

Stellvertreter des Bürgermeisters 

Für beide Funktionen des Bürgermeisters hat die Gemeindeordnung eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen:

  • Die ehrenamtlichen Stellvertreter

    Der Rat der Stadt Straelen hat in seiner konstituierenden Sitzung am 05. November 2020 Herrn Michael Traurig (Freie Wähler) zum 1. stellvertretenden Bürgermeister und Frau Monika Lemmen (CDU) zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Es handelt sich hierbei um eine Abwesenheitsvertretung. Die ehrenamtlichen Stellvertreter werden tätig, wenn der hauptamtliche Bürgermeister verhindert ist. Sie vertreten ihn auch bei vielen Repräsentationsaufgaben im öffentlichen und privaten Bereich.

  • Vertretung im Amt

    Der Bürgermeister hat einen allgemeinen Vertreter. Ihm obliegt die ständige Vertretung des Bürgermeisters in allen Dienstgeschäften, die nach der Gemeindeordnung NRW und anderen Gesetzen dem Bürgermeister übertragen wurden. Hierzu zählt insbesondere auch die Außenvertretung. Seine Vertretungsbefugnis ist nicht auf den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters beschränkt. Sie besteht vielmehr dauerhaft und unabhängig davon, ob der Bürgermeister anwesend ist und seine Amtsgeschäfte wahrnimmt.  Der Rat der Stadt Straelen hat in seiner Sitzung am 21. August 2014 Herrn Harald Purath zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.

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