Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
Haushaltspläne
Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Straelen dar und ist für die Haushaltsdurchführung verbindlich. Er enthält alle die im Haushaltsjahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Ziele voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen.
Jahresabschlüsse
Die Stadt Straelen hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.