Baugrundstücke
Straelen ist ein attraktiver Wohnstandort für jede Generation
Die Stadt Straelen bietet ein optimales Wohnumfeld mit attraktiver Infrastruktur in vielen Bereichen
- Bildung (von den Kindergärten bis zum Gymnasium)
- Sport (Sportplätze, Wasserstraelen - Das Fitnessbad, Sporthallen, Bolzplätze u.v.m.)
- Gesundheitsversorgung (Nahversorgung mit Fachärzten vor Ort oder in direkter Nachbarschaft)
- gute Einkaufsmöglichkeiten
- direkte Anbindung an die Autobahnen A 40 und A 61
- attraktive Gewerbegebiete am Ort
Derzeit wird ein neues Baugebiet im Bereich Gelderner Straße / Hornweg entwickelt. Es ist eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder auch Mehrgenerationenhäusern vorgesehen. Bei der Entwicklung dieses Baugebietes hat es Verzögerungen gegeben. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023.
Familien mit minderjährigen Kindern erhalten eine Familienförderung.
Zudem wird derzeit noch ein Baugebiet zwischen den Straßen "An der Bleiche" und "Großmarktstraße" entwickelt. Die Vermarktung dieses Baugebietes erfolgt durch die Volksbank an der Niers.
Noch freie Baugrundstücke im Baugebiet „westliche Heinestraße“
Aktuell gibt es im Baugebiet „westliche Heinestraße“ drei Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und drei Baugrundstücke für Doppelhaushälften, bei denen eine ursprüngliche Reservierung storniert wurde.
Die Lage der noch nicht vergebenen Häuser (weißes Dach und rote Umrandung) kann dem Übersichtsplan entnommen werden. Der Basispreis für diese Baugrundstücke beträgt 220 €/m². Familien mit einem minderjährigen Kind erhalten eine Familienförderung in Höhe von 20 €/m².
Interessenten an einem der frei gewordenen Baugrundstücke im Baugebiet „westliche Heinestraße“ werden gebeten, sich bei Volker Knechten von der Stadt Straelen per Mail an volker.knechten@straelen.de bis zum 01. April 2024 zu melden und mitzuteilen, welchen Haustyp sie bevorzugen.
Für diese Baugrundstücke besteht eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von 3 Jahren. Zudem besteht eine Eigennutzungspflicht von mindestens 10 Jahren.
Gerne noch der Hinweis, dass im Baugebiet „westliche Heinestraße“ grundsätzlich auch die dauerhafte Aufstellung eines „Tiny“-Hauses unter Beachtung der Vorgaben des Bebauungsplanes möglich ist.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18. April 2024 findet dann im nichtöffentlichen Teil eine digitale Verlosung unter allen Rückmeldungen statt.