Wasserwerk

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung


  • Allgemein

    Das Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Kommunen das Abwasser zu beseitigen, das auf ihrem Gebiet anfällt.

    Hierzu haben die Städte und Gemeinden Anlagen für die Abwasserableitung und Abwasserbehandlung zu planen, zu bauen und zu betreiben.

    Die Stadt Straelen hat diese Aufgaben dem Fachdienst 2.4 - Tiefbaumanagement übertragen.

    Sein Ziel ist es, mit moderner Technologie einen optimalen Schutz der Gewässer zu erreichen. Ökologisch nachhaltiges Handeln steht wie die Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung im Vordergrund bei der Erfüllung vielfältiger Aufgaben.

    Anlagen des Abwasserbetriebes

    Das Leistungsspektrum des Fachbereichs 2.4 im Bereich Abwasserbeseitigung ist sehr breit gefächert. Es umfasst den kompletten Bereich der Kanalisation (Abwasserentsorgung).

    Von der bedarfsgerechten Planung über Kontrolle und Instandhaltung bis hin zur baulichen Umsetzung.


    Des Weiteren gehört der Bereich der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ebenfalls zu diesen Aufgaben.

  • Abwasserableitung

    Für die Sammlung des Abwassers und Ableitung zu den Kläranlagen unterhält die Stadt Straelen ein Kanalnetz von insgesamt 89 km Länge.

    Die Kanalisation wird überwiegend im Mischsystem betrieben, das heißt Schmutz- und Regenwasser werden gemeinsam abgeleitet. Es entfallen auf die

    • Mischwasserableitung               38 km
    • Schmutzwasserableitung          26 km
    • Regenwasserableitung              25 km

    Zum Bereich Abwasserableitung / Kanalisation gehören auch die so genannten Sonderbauwerke, zurzeit:

    • 30 Abwasserpumpwerke
    • 5 Stauraumkanäle
    • 4 Regenversickerungsbecken
    • 4 Regenrückhaltebecken
    • 1 Regenrückhaltebecken (wird vom Niersverband betrieben)


    Blick in eine Pumpstation

    Regelmäßige Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die Funktion des Kanalnetzes sicherzustellen. Dazu gehören die Inspektion der Kanäle, die Kanalreinigung und die bauliche Unterhaltung der Stadtentwässerungsanlagen.



    Die Betreiber von Kanalnetzen sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig auf Schäden zu untersuchen. Entsprechende Vorgaben macht die vom Land Nordrhein-Westfalen erlassene „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“.

     

    Blick in einen Kanal

    Die Kanäle werden mit Video-Kameras befahren, die ein genaues Bild des baulichen Zustands liefern.

    Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse werden sukzessive ausgewertet. Wenn bei den Untersuchungen gravierende Mängel festgestellt werden (z.B. Standsicherheit beeinträchtigt, Undichtheiten, Funktion nicht gewährleistet) werden unverzüglich Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.

    Die sich daraus ergebenden längerfristig zu planenden Einzelmaßnahmen können erst dann genauer beschrieben und festgelegt werden.

    Im so genannten Abwasserbeseitigungskonzept wird eine flächenhafte Kanalisierung eingeplant – mit konkreten Einzelmaßnahmen, sofern größere Erneuerungen anstehen, bzw. wenn sich aus den hydraulischen Berechnungen des Generalentwässerungsplans Handlungsbedarf ableitet. Ansonsten wird mit pauschalen Ansätzen für Sanierungsmaßnahmen in abgegrenzten Netzteilen gearbeitet. Die Netzteile entsprechen den Teilgebieten aus der Kanalreinigung und TV-Untersuchung nach SüwVO Abw. Diese Vorgehensweise berücksichtigt die jeweils aktuellen Erkenntnisse über den Kanalzustand und räumt der Kanalsanierung die erforderliche Flexibilität ein, um angemessen reagieren zu können.

    Luftbildaufnahme der Kläranlage in Straelen

    Das Straelener Abwasser wird in den Kläranlagen „Straelen-Hetzert“ und „Straelen-Herongen“, die durch den Niersverband betrieben werden, gereinigt.

    Im engen Zusammenhang mit den Kläranlagen sind die Regenwasserbehandlungsanlagen zu sehen. Bei starken Regenfällen steigt die Menge des abzuleitenden Abwassers deutlich an; in dicht besiedelten Innenstadtbereichen kann der Regenwetterabfluss das Hundertfache des reinen Schmutzwassers betragen. Für eine so große Schwankungsbreite kann keine Kanalisation ausgebaut werden. Regenrückhaltebecken und Staukanäle sind erforderlich.

    Aber auch die Kläranlagen, deren Reinigungsleistung im Wesentlichen durch lebende Mikroorganismen erbracht wird, können Mengenschwankungen nur begrenzt verkraften.

    In Straelen gibt es deshalb insgesamt 5 sogenannte Regenrückhaltebecken.

     

    Blick auf den Auslauf einer Regenwasserbehandlungsanlage

    Aufgabe der Regenrückhaltebecken ist es, den Regenwetterabfluss mechanisch zu reinigen und überschüssige Mengen direkt in die Flüsse abzuleiten. Sie sind so konstruiert, dass die erste Schmutzwelle nach Beginn eines starken Regens auf jeden Fall zur Kläranlage gelangt. Regenrückhaltebecken stellen zwar zusätzliche Einleitungen und damit auch Belastungen für die Flüsse dar, schützen andererseits aber vor einem Absinken der Reinigungsleistung der biologischen Kläranlagen. Mit aufwändigen Berechnungen wird sichergestellt, dass für das Gewässer eine optimale Lösung gefunden wird.

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