Straßenbeleuchtung
Eine Beleuchtungspflicht der Stadt für ihre Straßen und Wege besteht nicht. Nur in wenigen Ausnahmefällen wie zum Beispiel den Fußgängerüberwegen muss die Straße beleuchtet werden.
Straßen, Wege und Plätze in der Stadt werden jedoch in der Regel ausgeleuchtet, weil damit die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, aber auch das Sicherheitsempfinden der Menschen erhöht wird. Dafür ist eine gleichmäßige Beleuchtung erforderlich.
In Straelen stehen rund 2.340 Straßenlaternen. Diese werden in regelmäßigen Intervallen über ihre Funktion und Standsichterheit überprüft. Die Stadt Straelen hat bereits in den vergangenen Jahren die alten Leuchtstofflampen mit Energie- und CO2 sparenden LED-Technik umgerüstet. Hierdurch ist in Zukunft mit weniger Unterhaltungsmaßnahmen und entsprechenden Kosten zu rechnen, da die neue Technik sparsam und wartungsarm ist. Die Stadt Straelen ist in Zukunft weiterhin bestrebt die noch vorhandenen alten Beleuchtungskörper gegen die neue Technik auszutauschen.
Auf die Meldung defekter Straßenbeleuchtung ist die Stadtverwaltung auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Für die Reparatur bedient sich die Stadt Straelen einer Fachfirma. Turnusmäßig werden in den Monaten Oktober bis März alle zwei Wochen, sonst alle vier Wochen Reparaturarbeiten durchgeführt.