Vorläufiger Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht nach § 1 PAuswG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 biometrisches Lichtbild
- Den alten Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
- Wenn Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.
- Bis zum 16. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten.
Welche Gebühren fallen an?
10 Euro
Anträge / Formulare
- Verlustanzeige Ausweisdokumente(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung für Kinderreisedokumente(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)