Straelen

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Die Abfuhr der Abfälle erfolgt durch die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH.
Auf dieser Seite wird alles Wissenswerte rund um die Abfallbeseitigung im Bereich der Stadt Straelen dargestellt.
Gelangen Sie hier schnell zu dem von Ihnen gewünschten Themenbereich.

  • Abfallkalender 

    Ihre Abfuhrtermine für das Jahr 2024 können Sie hier ganz einfach, als PDF-Datei mit einem Klick auf das Ortsschild Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihren entsprechenden Bezirk, downloaden.

  • Behälterbestellung / Müllbeutel

    Falls sich die Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen geändert hat oder sonstige Umstände eingetreten sind, die eine Änderung von Müllgefäßen erfordert, so kann dies der Grundstückseigentümer/in oder Verwalter/in bei der Stadtverwaltung angeben.
    Für jeden Müllgefäßtausch für ein Gefäß von 60 - 240 l wird eine einmalige Gebühr von 24,65 Euro erhoben. Für jeden Müllgefäßtausch für ein Gefäß von 770 - 1.100 l wird eine einmalige Gebühr von 48,98 Euro erhoben.
    Sollte kurzfristig mehr Müll anfallen, können entsprechende Müllbeutel, 70 Liter Abfallsäcke, im Bürgerservice der Stadtverwaltung gegen eine Gebühr von 3,50 €/Sack erworben werden.

  • Sperrgut

    Getrennte Sammlung und Entsorgung von Sperrgut, Altholz, Metall, Elektro- und Elektronikgroßgeräten.
    Die Entsorgung der obigen Abfälle kann wie folgt durchgeführt werden:

    • Straelener Einwohner können die vorstehenden Abfälle täglich kostenlos beim Entsorgungszentrum-Süd in Geldern-Pont anliefern. Zur Kontrolle ist der Personalausweis dem Deponiepersonal vorzulegen (Name, Anschrift und das Kfz-Kennzeichen des Anlieferers werden aufgenommen und der Stadt Straelen zur Prüfung vorgelegt).

    • Wenn eine Selbstanlieferung nicht erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, die sperrigen Gegenstände über die Firma Schönmackers GmbH zu entsorgen. Die Abholung kann bei der Entsorgungsfirma unter der Hotline 0800 1747474  angemeldet werden. Eine Anmeldung ist auch per Internet hier möglich.

    Was gehört zum Sperrmüll ?
    Was gehört nicht zum Sperrmüll?
    • Möbel, z. B: Stühle, Schränke, Tische
    • Gartenmöbel
    • Fahrrad
    • Schubkarre, Wäschespinne
    • Ofen, Metallstuhl, Metalltisch
    • Kühlschrank, Kühlkombination, Gefrierschrank oder Gefriertruhe
    • Herde, Trockner, Mikrowellen
    • Waschmaschinen, Spülmaschinen
    • Matratzen, gerollter Teppich (max. 2,50 m)
    • Polstermöbel
    • Fernseher, Computer

    Alle Gegenstände, die fest mit der Wohnung verbunden waren, wie z. B.

    • Fenster, Türen
    • Sanitäre Einrichtungen, z. B. Badewanne, Waschbecken, Rohre
    • Wand- und Deckenverkleidungen
    • geklebte Bodenbeläge
    • Bauholz, z. B. Bohlen und Kanthölzer
    • alle Teile der Zentralheizung, Durchlauferhitzer 
    • Markisen, Gartenhäuser, Zäune, Paletten
    • Bauschutt, Baumischabfälle 
    • befüllte Kartons oder Plastiksäcke, wie sie in Privathaushalten oder
      für karitative Sammlungen verwendet werden 
    • Kraftfahrzeugteile und Altreifen 
    • Schadstoffe
  • Schadstoffsammlung

    Schadstoffe (auch Sondermüll genannt) sind Stoffe, die für den Menschen stark gesundheitsgefährdend sind und auch die Umwelt besonders belasten. Sie müssen daher in speziellen Anlagen entsorgt werden. Schadstoffe aus privaten Haushalten können beim Schadstoffmobil kostenlos zweimonatlich abgegeben werden.
    Sammelstandorte:
    Straelen, Baubetriebshof, von Siemens-Straße 4, 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr
    Herongen, Marktplatz, Bergstraße (an der Kirche), 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr
    Die Sammeltermine können Sie dem Abfallkalender der Stadt Straelen entnehmen.

    Hinweise zum Schadstoffmobil:

    • Die Schadstoffe können direkt beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Niemals Schadstoffe außerhalb der Annahmezeiten abstellen (Gefahr für Kinder und Tiere)!
    • Die Anlieferung ist bis 30 kg bzw. 30 l pro Anlieferung begrenzt.
    • Die Problemabfälle am besten in der Originalverpackung abgeben.
    • Sie sollten beim Schadstoffmobil angeben können, was sich in den Verpackungen und Behältern befindet. Das erleichtert die Sortierung. Wenn Sie Angehörige schicken, beschriften Sie die Behälter am besten.
    • Flüssige Schadstoffe (z.B. Lacke, Chemikalien) nur in verschlossenen Behältern mit Deckel abgeben.
    • Pflanzenschutzmittel und andere pulverförmige Abfälle immer in verschlossenen Klarsichthüllen zugebunden abgeben.
    • Defekte Behälter (z.B. Loch in Kanister oder Schachtel) bitte immer in andere sichere Gefäße stellen.
    • Auf keinen Fall mehrere Schadstoffe zusammenschütten! Dabei können gefährliche und sogar explodierende Mischungen entstehen.

    Entsprechende Gefahrensymbole weisen auf gefährliche und giftige Bestandteile in Produkten hin. Dosen, Packungen und andere Behälter, die diese Zeichen tragen, dürfen deshalb nie im Hausmüll landen, sondern müssen immer beim Schadstoffmobil abgegeben werden.
     
    Die folgende Zusammenstellung gibt einen ersten Überblick über diese Gegenstände und Stoffe.


    Aus dem Haushalt, z. B.:

    • Akkus
    • Batterien, Knopfzellen
    • Chlortabletten   
    • Energiesparlampen
    • Entkalker
    • Färbe- und Entfärbemittel
    • Leuchtstoffröhren
    • Mottenschutz
    • Pflegemittel für Schuhe, Leder, Möbel
    • Schimmelentferner
    • Thermometer, Barometer, Manometer (wenn quecksilberhaltig)


    Reinigungsmittel, z. B.:

    • Abflussfrei
    • Allzweckreiniger
    • Backofen-, Grill- und Herdreiniger
    • Desinfektionsmittel
    • Fensterreiniger
    • Fleckentferner  
    • Fußbodenreiniger
    • Imprägniermittel
    • Metallputzmittel
    • Sanitärreiniger


    Aus Hof und Garten, z. B.:

    • Düngemittel
    • Grillanzünder
    • Pflanzenschutzmittel
    • Rattengift
    • Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Schneckenkorn
    • Unkrautvernichter

    Aus dem Bad, z. B.:

    • Badethermometer
    • Haarfärbemittel
    • Haarspraydosen
    • Nagellack
    • Nagellackentferner


    Aus Hobby und Werkstatt, z. B.:

    • Abbeiz- und Ablaugmittel
    • Chemikalien jeder Art
    • Dichtungsmasse
    • Farben, lösungsmittelhaltige
    • Feuerlöscher
    • Fotochemikalien
    • Holzschutzmittel
    • Klebstoffe
    • Kunstharz und Härter
    • Lacke und Lasuren
    • Lackreiniger
    • Petroleum
    • Spachtelmasse, Kitt (wenn nicht ausgehärtet)
    • Spiritus
    • nicht entleerte Spraydosen mit Treibgas
    • Streusalz
    • Terpentin
    • Toner
    • Verdünnung
    • Wand-, Fassaden-, und Abtönfarben in flüssigem Zustand
    • Waschbenzin


    Rund ums Auto, z. B.:

    • Altöl
    • Autobatterien
    • Autowachs
    • Bremsflüssigkeit
    • Fette
    • Frostenteiser
    • Frostschutzmittel
    • Kühlflüssigkeit
    • Lacke, Grundierer
    • Lackreiniger
    • Motorreiniger
    • Ölfilter
    • Politur
    • Rostschutzmittel
    • Unterbodenschutz

    Schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sind von den Abfallbesitzern an den von der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, bekanntgegebenen Terminen an speziellen Sammelstationen des Kreises Kleve gegen Entgelt abzugeben.

    Am Schadstoffmobil werden auch Elektro- und Elektronikkleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 30 cm aus Haushalten kostenlos zur Entsorgung angenommen.

    Was gehört nicht zur Schadstoffsammlung?
     
    Folgende Abfälle aus privaten Haushalten sind ebenfalls Schadstoffe, können aber nicht am Schadstoffmobil abgegeben werden:
    z. B. alte Dämmwolle, Asbest- und Eternitplatten, Bahnschwellen, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren und Öltanks. Wenden Sie Sich bitte in diesen Fällen an die Abfallberatung.

    Entsorgung über Gelbe- oder Restmüll-Tonne

    Farbeimer (Binderfarben) und Lackfarben, die vollständig restentleert sind, gehören in die gelbe Tonne/Sack. Eingetrocknete Farben und Malerutensilien (z.B. Pinsel) können über die Restmülltonne entsorgt werden.
    Leere Spraydosen aus dem Körperpflege- oder Lebensmittelbereich tragen den grünen Punkt und gehören in die gelbe Tonne/Sack. Altmedikamente gehören in den Hausmüll.

    Für weitere / detailliertere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis Klever Abfallwirtschaft GmbH unter Tel.: +49 2825 903420 zur Verfügung.

  • Gartenabfälle (nur aus Hausgärten !)

    Überhang an Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Blumen und ähnliches können in der Zeit von März bis einschließlich Dezember, beginnend mit dem 23. März 2024 alle 14 Tage samstags am Sportplatz in Auwel- Holt -Zufahrt L2 - in der Zeit von 8.00 bis 10:45 Uhr kostenpflichtig angeliefert werden;
    Kosten = 3,00 € pro Anl. pro PKW, 5,00 € pro Anl. pro PKW mit Anhänger, bis 750 kg ZGG, 10,00 € pro Anl. für alle weiteren Gespanne oder Lieferfahrzeuge bis 3,5 t.

    Sperrige Gartenabfälle (außer Wurzeln)
    werden am Sportplatz in Auwel-Holt -Zufahrt L2- zu folgenden Zeiten kostenlos angenommen.

    Öffnungszeiten

    In den Monaten Januar bis April und September bis Dezember
    freitags von 12.00 bis 17.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 11.00 Uhr
    Anlieferung bis 10.45 Uhr

    In den Monaten Mai bis August
    jeden Samstag im Monat von 8.00 bis 11.00 Uhr
    Anlieferung bis 10.45 Uhr

    Als zusätzlichen Service bietet die Stadt kostenlos Schreddermaterial außerhalb der Einzäunung des Grünabfallsammelplatzes neben dem Bürocontainer für Selbstabholer an.

  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

    Mit diesem Gesetz werden nun die Hersteller  in die Produktverantwortung genommen und verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten bzw. zu beseitigen. Der Handel unterliegt keiner Rücknahmepflicht, kann jedoch auf freiwilliger Basis Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen.

    Für den privaten Verbraucher gilt:  

    • Altgeräte dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden
    • Altgeräte können kostenlos am Wertstoffhof am Melatenweg 152 b in Rees oder bei den Sammelstellen der Kreis- Kleve- Abfallwirtschaft GmbH an der Umladeanlage Bedburg-Hau Moyland bzw. an der Deponie Geldern-Pont zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 30 cm werden auch am Schadstoffmobil angenommen.

    Zu diesen Altgeräten gehören u.a.:

    • Haushaltskleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen etc.) 
    • Informationselektronikgeräte (Computer, Monitore, Laptops, Drucker etc.)
    • Unterhaltungselektronikgeräte (Radio, Fernseher, Videorecorder etc.)
    • Elektrische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Nähmaschinen, Rasenmäher etc.) 
    • Elektrische Spielzeug-, Sport- und Freizeitgeräte (Spielkonsolen Fahrradcomputer, elektr. Eisenbahn etc.) 
    • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Herde, Trockner, Kühlschränke etc.) 
    • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen zählen auch zu den Elektrogeräten (können aber auch wie bisher      beim Schadstoffmobil abgeben werden) 
    • Sperrige Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.  werden weiterhin, wie bisher auch, im Rahmen der Sperrgutabfuhr entsorgt.


    Auch  für Handel und Gewerbe gelten o.a. Rückgabemöglichkeiten, allerdings in eingeschränktem Maße.
    Händler (Vertreiber), die Elektrogeräte an den Endverbraucher verkaufen, können von diesen alte Geräte freiwillig zurücknehmen. 
    Größere Mengen können bei der Wertstoffannahmestelle an der Deponie Geldern-Pont abgegeben werden.

  • Hundekotbeutel

    Kleine und größere Hinterlassenschaften Ihrer Hunde müssen sofort entfernt werden. Dies ist nicht nur Mitmenschen gegenüber höflich, sondern auch nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Stadt Straelen vorgeschrieben. Wer Hundekot liegen lässt, riskiert ein Verwarngeld. Denn: Liegengelassener Kot ist unhygienisch und ein Ärgernis für die Mitmenschen!

    Die Handhabung der „Hundekotbeutel“ ist ganz einfach: Die Tüte wird übergestülpt und der Haufen aufgenommen. Dann kann das Säckchen verknotet und in der Restmülltonne entsorgt werden. Im Zweifel stehen die Abfallberatung der KKA Kleve, Tel. +49 2825 9034-20 (www.kkagmbh.de) oder die zuständigen Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung.

    Um die Hundehalter zu unterstützen, werden im Stadtgebiet punktuell Spender für die Beutel aufgestellt. Sie finden die „Robidog-Behälter“ an folgenden Stellen:

    • Marktplatz Herongen
    • Eingang Stadtgarten
    • Anfang Glasweg/Ecke Ostwall
    • Heisterweg Höhe Haus-Nr. 46
    • Fußweg Bertha-von-Suttner-Straße zum Fitnessbad „Wasserstraelen“ am Ende der Ortsbebauung

    Die Hundekotbeutel erhalten Sie zusätzlich auch am Empfang im Rathaus der Stadt Straelen.

Gebühren

Finden Sie hier alle Informationen zum Thema Abfallgebühren.

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