Natur und Landschaft
Straelen liegt mit dem Straelener Veen und den Heronger Buschbergen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturpark Maas-Schwalm-Nette im Süden und dem Naturpark Maasduinen im Norden.
Straelen ist damit Bestandteil eines herrlichen Natur- und Landschaftsraumes, der mit seiner vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt und seinen vielen Wander- und Radwegen eine hohe Qualität für Erholungssuchende bietet.
Straelen ist in seinem Erscheinungsbild stark durch den Erwerbsgartenbau geprägt. Dem Schutz der mehr oder weniger intakten Landschaftsräume wie z. B. dem Straelener Veen kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Nähere Informationen über die Straelener Landschaft erhalten Sie über den Link Landschaftspläne. Für Straelen-Nord Landschaftsplan Nr. 12 "Geldern-Walbeck" und für Straelen-Süd Landschaftsplan Nr. 14 "Straelen-Wachtendonk".
Bäume und Hecken
In Straelen wurde keine Baumschutzsatzung erlassen, weil auf einen verantwortungsvollen Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit stadt- und landschaftsbildprägenden Bäumen und Hecken vertraut wird.
Ganz ohne gesetzliche Regeln geht es allerdings nicht. So trifft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne das -Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft NRW (Landschaftsgesetz)- Regelungen zur Fällung, Rodung und Schnitt von Bäumen und Gehölzen.
Landschaftsbildprägende Bäume und Alleen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses z. B. von Buchen-, Liguster- oder Eibenhecken sind auch innerhalb dieses Zeitraumes erlaubt.