Vorläufiger Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Einen vorläufiger Reisepass erhalten Sie nur in begründeten Einzelfällen sofort. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht (zum Beispiel unter Vorlage der Reisebestätigung), dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauch möglich ist. Alle Deutschen, die in Straelen ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen, maschinenlesbaren Reisepass beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Den alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderreisepass/Kinderausweis
    • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anders Lichtbilddokument mit.
    • Bis zum 18. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten.
    • Reisebestätigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    26 €

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Den Reisepass-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
    • Der vorläufige Reisepass ist nur für 1 Jahr gültig. Er wird nicht in allen Staaten zur Einreise anerkannt.

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