Lärmaktionsplanung
Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und falls erforderlich zu überarbeiten.
Nach § 47 d Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, so auch die Stadt Straelen.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Absatz 3 BImSchG vorgesehen.
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
In der Regel sind regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (DTV>8.200 Kfz) zu betrachten. Innerhalb der Stadt Straelen wurden folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert:
- A 40 Bundesgrenze - AS Niederdorf
- B 58 Stadtgrenze Nord - L 361 Arcener Straße
- B 58 L 361 Arcener Straße - B 58 Holthuyser Heideweg
- L 361 Maasstraße - Stadtgrenze Richtung Walbeck
- B 221 - A 40 Stadtgrenze Süd, Herongen
Die Lärmaktionsplanung wurde in der Ratssitzung am 04.07.2024 beschlossen und kann als PDF-Datei aufgerufen werden.