Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Neue Streufelder für die Friedhöfe in Straelen und Herongen

Auf den städtischen Friedhöfen in Straelen Am Ostwall und in Herongen wurden neue Streufelder angelegt, auf denen Streufeldbeisetzungen stattfinden können und die Asche Verstorbener verstreut werden darf. 
Bereits seit Juni 2006 gibt es diese Möglichkeit der Bestattung auf dem Friedhof Am Ostwall. Das Streufeld befindet sich im Bereich einer großen Trauerweide und wurde kreisförmig angelegt und mit Steinen eingefasst. Auf einer gepflasterten Fläche können die Hinterbliebenen Grabschmuck ablegen. Neben dem Streufeld kann auf den dort installierten Stelen aus Stein auf Wunsch der Name des Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbedatum auf einer Plakette aus Bronze angebracht werden. Insgesamt wurde hier ein sehr pietätvoller Ort für die letzte Ruhe geschaffen, den in den letzten Jahren immer mehr Bürgerinnen und Bürger als ihrer gewünschte Bestattungsform gewählt haben. 
Diese gestiegene Nachfrage hat es jetzt notwendig gemacht, dass die Fläche nach 100 Bestattungen erweitert werden musste. Der Baubetriebshof der Stadt Straelen hat einen zweiten Ring mit dem ersten verschmolzen und so eine einzige, größere Fläche geschaffen. So wurde auch dem Wunsch einiger Bürgerinnen und Bürger entsprochen, auch Jahre nach dem Tod des Partners oder der Partnerin auf einem gemeinsamen Feld bestattet zu werden. 

Das neue Streufeld in Herongen

Erstmalig wurde jetzt auch auf dem Friedhof in Herongen an der Bergstraße ein Streufeld für Beisetzungen angelegt. Es wurde analog zur Fläche in Straelen gestaltet und im Schatten einer alten Birke angelegt. Auch hier kann eine Plakette auf den Stelen angebracht werden und Grabschmuck abgelegt werden. 

„In den letzten Jahren hat sich einiges geändert. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Urnenbestattung oder die Streufeldbestattung“, erklärt Dietmar Maaßen von der Stadt Straelen. „Die Vorteile dieser Bestattungsarten bestehen in den geringeren Friedhofsgebühren und dem Wegfall von Pflegekosten- und arbeiten. Laut der aktuellen Friedhofsgebührensatzung liegen die Kosten für die Grabbereitung auf dem Streufeld bei 302 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechtes für 25 Jahre. Die errichtete Steinstele steht als Option für die Anbringung von Gedenkplaketten auf beiden Friedhöfen zur Verfügung.“ 

Wichtig zu wissen ist, dass diese Art der Beisetzung die einzige ist, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben muss. Die Entscheidung kann nicht von den Angehörigen getroffen werden.

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