Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Neue Richtlinie zur Vereinsförderung in Straelen

Ab sofort können die örtlichen Straelener Vereine Anträge für Zuwendungen gemäß der neuen Vereinsförderrichtlinie der Stadt Straelen einreichen. Das Antragsformular zum städtischen Vereinsförderprogramm steht online auf der Homepage unter https://www.straelen.de/vereine-ehrenamt/ zur Verfügung und kann schnell und unkompliziert digital an die Stadt übermittelt werden.

Die Förderrichtlinie für die Straelener Vereine wurde auf den Weg gebracht, um das Engagement und die Aktivitäten der örtlichen Vereine zu unterstützen und zu fördern. Als wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Straelen tragen Vereine maßgeblich zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und zur Vielfalt des kulturellen Angebots bei. In der Sitzung am 12. März hat der Rat der Stadt Straelen die Richtlinie für die Zuwendung an örtliche Vereine in der Stadt Straelen beschlossen. Diese kann ebenfalls auf der Homepage eingesehen werden. Dort sind außerdem aktuelle Informationen zum Thema Vereine und Vereinsförderung wie Hinweise zu Seminarreihen zu finden.

Die neue Förderrichtlinie legt die Bedingungen und Kriterien fest, unter denen Vereine Fördermittel beantragen können. Eine transparente und faire Vergabe von Fördermitteln ist dabei von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass Vereine ihre Ziele erfolgreich umsetzen und ihre Aktivitäten weiterentwickeln können. Die Antragsfrist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Juli.

Fragen rund und die Richtlinie sowie zur Antragsstellung beantwortet gerne Simon Hoffmanns telefonisch (02834 702-214) oder via E-Mail (simon_hoffmanns@straelen.de). 

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