Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kurzbericht Ausschuss Stadtentwicklung, Planen und Bauen

Kurzbericht zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 18.04.2023, 
18:00 Uhr bis 20:01 Uhr

Beschlussfassung ÖFFENTLICHER TEIL

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende, Herr Andreas, begrüßt die Mitglieder des Ausschusses, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Stadtverwaltung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen worden ist. Er bittet die Ausschussmitglieder sich im Falle der Befangenheit zu den Tagesordnungspunkten von sich aus zu melden.

2. Bekanntgabe des öffentlichen Teils der Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2023

Frau Fleuth meldet sich zu Punkt 10, Antrag der CDU Fraktion zu neuen und alternativen Bau- und Wohnformen für Straelen. Ihr Zitat müsse abgeändert werden. Sie ist weiterhin der Meinung, dass dringend Wohnraum geschaffen werden müsse und der Antrag gewürdigt werden solle, sie habe den Antrag aber zurückgezogen, da erst noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden müssen.

3. Bürger/Einwohner fragen

Es gibt keine Wortmeldung.

4. Verbesserung der Verkehrssituation in der Straelener Innenstadt, insbesondere im Bereich Klosterstraße / Kuhstraße, XVI/2023-51V

Die CDU Fraktion stellt einen Antrag. Das Ergebnis des Arbeitskreises inklusive der Ergänzungen des Ausschusses soll zusammengefasst werden. Dies soll im nächsten Ausschuss den Mitgliedern als Beschluss vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich angenommen bei 12 Ja Stimmen und 3 Enthaltungen der GO/Grünen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen wünscht eine detaillierte Ausarbeitung der Wortmeldungen und des Konzeptes und möchte dies im nächsten Ausschuss beschließen.

5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 "Sondergebiet Tankstelle", XVI/2023-42V

1. Feststellung der Befangenheit

2. Beratung und Beschlussfassung

a) Beschluss über Anregungen

b) Satzungsbeschluss

Herr Purath erklärt, dass der Durchführungsvertrag nun vorliege und somit der Satzungsbeschluss gefasst werden könne.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen empfiehlt dem Rat:

a) Beschluss über Anregungen

Kreis Kleve, Schreiben vom 12.07.2022

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Der Anregung, die Begründung und den Hinweis in der Planurkunde gemäß der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung anzupassen, wird gefolgt.
Der Anregung, den geplanten Betrieb im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zu überprüfen, ist im schalltechnischen Gutachten der Graner und Partner Ingenieure GmbH vom 24.08.2022 gefolgt worden. Es wird festgestellt, die durchgeführten Prognoseberechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass die gemäß TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte und Maximalpegel in der Nachbarschaft tagsüber und nachts deutlich unterschritten, also eingehalten werden.
Der Anregung, die Begründung um die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zu ergänzen, wird gefolgt.
Die Ergänzung der Begründung zu Ziffer 4.2 „Biotop- und Artenschutz“ um die als Anlage beigefügte auszugsweise artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Sondergebiet Tankstelle“ wird zur Kenntnis genommen.

Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 20.07.2022

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Anregung, die genannten Träger zu beteiligen, wurde bereits gefolgt.

Autobahn GmbH, Schreiben vom 25.07.2022

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Anregung, die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen soweit möglich in die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans aufzunehmen, wird gefolgt.
Der Anregung, den Hinweis zu den Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen in den Bebauungsplan aufzunehmen, wird gefolgt.

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 04.07.2022

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 23.06.2022 und 01.07.2022

Die Hinweise zur Bestands- und Betriebssicherheit der Gasleitungen werden zur Kenntnis genommen.

NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH, Schreiben vom 07.07.2022

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Anregung betreffend der GFL-Flächen wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 bereits befolgt.

Stadt Straelen, Fachbereich Tiefbaumanagement, Schreiben vom 09.06.2022

Die Hinweise zur schadlosen Entsorgung des Niederschlagswassers von den Dachflächen, die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Kastanienburg und die Anforderungen für die Versickerungsanlagen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

b) Satzungsbeschluss
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.56 „Sondergebiet Tankstelle“ wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBL. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 14.7.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490) -Baugesetzbuch und Gemeindeordnung in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung jeweils geltenden Fassung- als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

6. 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Josefstraße", Einleitungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit, XVI/2023-47V

Nach einer kurzen Vorstellung des Vorhabens durch Herrn Purath wurde der Antragsteller gebeten seine Idee zum Bebauungsplan vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen beschließt:
Das Verfahren zur Einleitung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Josefstraße“ wird eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches durchzuführen.

7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Römerstraße", 7. Änderung, XVI/2023-50V

Herr Purath erklärt, dass sich nach Versand der Ausschussunterlagen ein weiterer interessierter Nachbar gemeldet habe. Herr Purath möchte nun einmal auf alle Beteiligten zugehen um bei Interesse einen gemeinsamen Plan erarbeiten zu können.

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme

8. Information über die Ausführung von Beschlüssen

Es wird auf die Beschlusskontrolle im Ratsinformationssystem verwiesen.

9. Anfragen und Mitteilungen

Es gibt keine Wortmeldung.

10. Bürger/Einwohner fragen

Herr Purath bejaht die Frage von Frau Bonnes-Valkyser, ob sie es richtig verstanden habe, dass trotz des Kompromissvorschlags, der im Arbeitskreis erarbeitet wurde, die Verwaltung die Feinheiten nochmals überarbeiten solle und es dann erst zum Beschluss komme. 

Herr Schroer meldet sich zu Tagesordnungspunkt 7. Er sei Nachbar und war sehr überrascht, dass die Anwohner nicht gefragt wurden. Er fragt, ob das Grundstück zur Römerstraße gehören soll, obwohl der Zuweg von der Venloerstraße aus erfolgen soll. Herr Purath erklärt, dass das Grundstück aktuell zur Venloer Straße gehören würde, es sei denn es komme zu einer anderen Erschließungsmöglichkeit.

Weiterhin merkt Herr Schroer an, dass eine Grundflächenzahl von 0,6 erlaubt sei, bei dem Antrag aber von 0,7 die Rede ist. Für ihn ist nur eine 1,5 Geschossigkeit nachvollziehbar, da die Gebäude durch weitere Geschosse, wie im aktuellen Bauvorhaben, 10-11 Meter hoch werden könnten und somit im Gegensatz zu bereits bestehenden Gebäuden deutlich herausstechen. Herr Purath erklärt, dass sich über die Gebäudehöhe nochmals Gedanken gemacht werden müssen.

Herr Eusen meldet sich ebenfalls zu Tagesordnungspunkt 7. Er sei direkter Nachbar und Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Gebäude geplant sei. Er bemängelt ebenfalls, dass die Nachbarn nicht frühzeitig einbezogen worden sind. Für ihn stellt sich die Frage, weshalb der Stadtrat damals erst gegen den Bebauungsplan gestimmt habe und sich innerhalb von 6 Monaten umentschieden habe. Herr Purath erklärt, dass er die Frage im Nachgang der Sitzung schriftlich beantworten wird.

Weiterhin stellt er in Frage wie die Bewohner des Hauses 126 zu ihrem Haus kommen würden. Hierfür wird voraussichtlich ein Nutzungs- und Wegerecht vereinbart, so Herr Purath. Ebenfalls interessiert Herr Eusen sich dafür, ob die anderen Nachbarn ebenfalls einen solchen Antrag stellen können, wenn dies so genehmigt wird.
Herr Purath erklärt, dass er sich mit allen Nachbarn zusammensetzen möchte um eine eventuelle gemeinsame Erschließung planen zu können.

Beschlussfassung NICHTÖFFENTLICHER TEIL

11. Bekanntgabe des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 02.03.2023

Es gibt keine Bedenken gegen den nichtöffentlichen Teil der Niederschrift.

12. Information über die Ausführung von Beschlüssen

Es gibt keine Wortmeldung.

13. Anfragen und Mitteilungen

Es gibt Diskussionen zu verschiedenen Themen:

  • Parksituation am Schulzentrum
  • Zusammenarbeit in Arbeitskreisen
  • Geruchsbelästigung an der Grundschule in Herongen
  • Tonaufnahme der Sitzung
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Der Ausschussvorsitzende, Herr Andreas, schließt um 20.01 Uhr die Sitzung.

Die vollständigen Sitzungsunterlagen werden im Ratsinformationssystem der Stadt Straelen einsehbar sein.

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