Reisepass für Auslandsdeutsche

  • Leistungsbeschreibung

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Den alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderreisepass/Kinderausweis
    • Bis zum 18. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten.
    • Aktuelle Meldebescheinigung mit Angaben zu/r Staatsangehörigkeit/en der Wohnsitzgemeinde in den Niederlanden
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Passgebührenverordnung (PassGebV) hat die Gemeinde oder Stadt für diese Tätigkeit die Verwaltungsgebühr zu verdoppeln, sodass folgende Gebühren zu entrichten sind:

    • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 75,00 Euro/6 Jahre Gültigkeit
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 120,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
    • Die Gebühr im Expressverfahren beträgt zusätzlich 32,00 Euro
  • Was sollte ich noch wissen?

    Wichtig

    • Den Reisepass-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
    • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen länger dauern.
    • Ob der von Ihnen beantragte Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.
    • Alte oder vorläufige Reisepässe müssen bei der Aushändigung des neuen Reisepasses vorgelegt werden, da diese im Regelfall eingezogen werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie jedoch Ihren alten Reisepass als Andenken mit nach Hause nehmen, nachdem er als ungültig gekennzeichnet wurde.
    • Sollten Sie den Reisepass nicht persönlich abholen können, ist die Ausgabe auch an einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss sich durch eine auf ihn ausgestellte Bevollmächtigung, seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.