Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).

    Seit dem 01.11.2010 werden in der Bundesrepublik Deutschland neue Personalausweise ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten.

    Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Onlinewelt. Mit dem neuen Personalausweis wird die Identität über die auf einen Chip gespeicherten Daten belegt.Durch diese elektronische Identifikation sind die persönlichen Daten besser geschützt als beim bisherigen Personalausweis.

    Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das digitale Lichtbild gespeichert. Dadurch wird es Unberechtigten viel schwerer gemacht, diese Daten zu hacken und zu missbrauchen.

    Eine andere Funktion ist die digitale Unterschrift auf den neuen Personalausweis. Dies ist bei der Unterzeichnung von Online- Anträgen, Verträgen und Urkunden nützlich, Papierausdrucke und der anschließende Postversand sind nicht mehr nötig.

    Der neue biometrische Personalausweis kann, wie auch der bisherige, grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Jedoch wird der Personalausweis bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mit ausgeschalteter ID-Funktion geliefert. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Jugendliche diese Funktion „einschalten“ lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Was benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises?

    • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Den alten Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
    • Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.
    • Bis zum 16. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten
  • Welche Gebühren fallen an?

    • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro/6 Jahre Gültigkeit
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
  • Was sollte ich noch wissen?

    Wichtig

    • Den Personalausweis-Antrag fertigen wir in Ihrem Beisein an. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift und -wenn gewünscht- Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
    • Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit 3 bis 4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Sie erhalten nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei Berlin einen Brief mit einer PIN/PUK-Nummer sowie einem Sperrkennwort. Bitte bringen Sie diesen Brief zur Abholung mit.
    • Mit Versand des PIN-Briefes an Sie wird zeitgleich der fertige Ausweis an die Stadt Straelen geliefert. Bitte warten Sie mit der Abholung nach Erhalt des PIN-Briefes noch eine Woche, da die Verwaltung erst die Lieferung verarbeiten muss.
    • Alte oder vorläufige Personalausweise müssen bei der Aushändigung des neuen Personalausweises vorgelegt werden, da diese im Regelfall eingezogen werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie jedoch Ihren alten Personalausweis als Andenken mit nach Hause nehmen, nachdem er als ungültig gekennzeichnet wurde.
    • Sollten Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, ist die Ausgabe auch an einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss sich durch eine auf ihn ausgestellte Vollmacht (siehe Formular unten), seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
    • Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft

    Personalausweis für Auslandsdeutsche

    Seit dem 01.01.2013 ist für im Ausland lebende Deutsche das Konsulat im entsprechenden Aufenthaltsland für die Ausstellung des Personalausweises zuständig. Zur Entlastung der Konsulate kann jedoch auch die örtliche Personalausweisbehörde - hier also der Bürgerservice- diese Aufgabe übernehmen. Es werden dann jedoch zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 Euro fällig. Zusätzlich sind eine Meldebescheinigung mit Staatsangehörigkeitsangabe sowie eine Personenstandsurkunde vorzulegen.

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