Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.06.2004 ist die melderechtliche Abmeldepflicht innerhalb Deutschlands weggefallen. Bürgerinnen und Bürger brauchen sich nur noch innerhalb von zwei Wochen (gesetzlich geregelte Frist) am neuen Wohnsitz anzumelden. Die neue Behörde benachrichtigt dann auf internem Wege die Behörde des bisherigen Wohnortes.
Hinweise zum Nebenwohnsitz
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Nach § 21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners seine Hauptwohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie (§ 22 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Eheleute ohne Kinder gelten als Familie in diesem Sinne und müssen sich für eine gemeinsame Hauptwohnung entscheiden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe von allen anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. bei Verheirateten: Eheurkunde; bei Unverheirateten: Geburtsurkunde und/oder Scheidungsurteil
- ggf. bei minderjährigen Kindern: Geburtsurkunde
Was sollte ich noch wissen?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vorgeschriebene Frist nicht versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Als Mieter lassen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bitte von Ihrem Vermieter/Wohnungsgeber ausfüllen. Sofern Sie in Ihr Eigentum ziehen, müssen Sie ebenfalls die Wohnungsgeberbestätigung –in Ihrem eigenen Namen– ausfüllen und unterschreiben.
Sie können die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen, wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vorzusprechen. Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die von uns benötigten Unterlagen (siehe oben) mit.
Anträge / Formulare
- Anmeldung bei der Meldebehörde (Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Einwilligung Erteilung Auskunft aus dem Melderegister(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Mitteilung Wechsel Hauptwohnung § 21 IV BMG(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)