Standesamt
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt ist hauptsächlich für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle zuständig. Dafür werden entsprechende Register angelegt. Eine wichtige Aufgabe liegt in der Fortführung der Personenstandsregister. So wird z.B. im Eheregister vermerkt, dass die Ehe aufgelöst worden ist. Aus den Registern werden Urkunden ausgestellt:
Benötigen Sie eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Oder einen
- Beglaubigten Registerauszug
Diese Urkunden bekommen Sie in dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also, z.B.: Eheschließung in Straelen = Eheurkunde in Straelen. Geburt in Geldern = Geburtsurkunde in Geldern.
Urkunden aus dem Stammbuch dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden, da nur zu den Ersteinträgen alle Änderungen, die sich im Leben einer Person ergeben nachträglich vermerkt werden, z. B. Adoptionen, Namensänderungen u.ä.. Eine Kopie kann daher nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.
Sie können Urkunden auch direkt in unserem Urkundenportal beantragen.
Eheschließung
Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden.
Geheiratet werden kann dann auch an einem anderen Ort - auch im Ausland.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, kann unter dem Punkt „Eheschließungen“ nachgelesen werden.
Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Ermächtigung (formeller Vordruck) vorgelegt werden. Sollten Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie im Ausland geboren oder/und haben Sie schon mal im Ausland geheiratet bzw, sich scheiden lassen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung, da hier spezielle Verfahren zu beachten sind.
Weitere Aufgaben
Zu den weiteren Aufgaben der Standesbeamten fallen u.a. die Anerkennung von Vaterschaften, Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und die Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen.