Ehefähigkeitszeugnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten wollen, so benötigen Sie im Normalfall ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt Ihres Wohnsitzes bwz. Ihres letzten Wohnsitzes ausgestellt. Aufgrund der umfassenden Rechtsmaterie des Eherechts wenden Sie sich bitte vorher an das Standesamt, welche Unterlagen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden.

    Wollen Sie hier in Deutschland heiraten und besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ist unter Umständen auch ein Ehefähigkeitszeugnis nötig. Dieses Zeugnis wird von einer Behörde Ihres Heimatsstaats ausgestellt. Nicht jedes Land stellt ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bitte wenden Sie sich auch hier vorher an das Standesamt.


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