Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Brauchtumsfeuer sind vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören u. a. Osterfeuer am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag und Martinsfeuer am Tag des jeweiligen Martinszuges in den Ortschaften.

    Das Brennmaterial ist aus Gründen des Tierschutzes kurz vor dem Abbrennen nochmals vollständig umzuschichten!


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