Anmeldung zur Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Anmeldungen zur Eheschließung sind nur mit vorheriger Terminabsprache möglich!

    Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Geheiratet werden kann dann auch an einem anderen Ort - auch im Ausland. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Ermächtigung (formeller Vordruck) vorgelegt werden. Bei der Anmeldung müssen je nach Einzelfall Urkunden bzw. Unterlagen mitgebracht werden. Bei schwierigen Fällen (Geburt im Ausland, Vorehe im Ausland, Beteiligung ausländischer Staatsangehörige, usw.) kontaktieren Sie bitte vorher das Standesamt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der erstmaligen Eheschließung (Wichtig: Die Unterlagen bzw. Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein!)

    -  beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes

    -  eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, erhältlich beim Meldeamt des Wohnsitzes (bei Partnern mit Wohnsitz in Straelen nicht erforderlich)

    -  den Personalausweis oder Reisepass

    Bei Wiederheirat

    -  beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes

    -  eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, erhältlich beim Meldeamt des Wohnsitzes (bei Partnern mit Wohnsitz in Straelen nicht erforderlich)

    -  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe

    -  Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    -  Personalausweis oder Reisepass

    Gibt es schon gemeinsame Kinder, so müssen auch die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister der Kinder mitgebracht werden.

    Falls Sie einen ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Fachamt in Verbindung, da dann spezielle Verfahren zu klären sind.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Prüfung der Ehefähigkeit, deutsches Recht: 40,00 €
    • Prüfung der Ehefähigkeit, ausländisches Recht: 66,00 €
    • Eheurkunde: 10,00 €
    • Stammbuch (nicht zwingend erforderlich): bis 35,00 €
    • Eheschließung in Paesmühle: 300,00 €
    • Samstagstrauungen: 66,00 €

Zuständige Abteilungen

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