Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Informationen auf dieser Seite sind nur als Hinweise gedacht. Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Standesamt. Die Mitarbeiter stehen während der Dienstzeiten unter der Rufnummer 02834/702-136 oder 145 für Rückfragen gerne zur Verfügung.

    Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Geheiratet werden kann dann auch an einem anderen Ort - auch im Ausland.

    Anmeldungen zur Eheschließung sind nur mit vorheriger Terminabsprache möglich! Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen.

    Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Ermächtigung (formeller Vordruck) vorgelegt werden.

    Trautermine

    • Während der Dienstzeiten sowie an zwei Freitagnachmittagen (15:00, 16:00, 17:00 Uhr) und an drei Samstagvormittagen (10:00, 11:00, 12:00 Uhr) im Monat in der Kapelle Paesmühle. Ab 2025 werden Trauungen monatlich an einem Samstagvormittag (10 Uhr, 11 Uhr und 12 Uhr) und an einem Samstagnachmittag (12 Uhr, 13 Uhr und 14 Uhr) angeboten  
    • Die Trauungen außerhalb der Dienstzeiten werden nur in der Kapelle Paesmühle durchgeführt.


    Trauungen in der Kapelle Paesmühle werden mit zusätzlich 300 Euro für die Miete in Rechnung gestellt. Reservierungen können nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,00 Euro bis zum Ablauf des Folgejahres vorgenommen werden; der Betrag ist natürlich bei der Trauung nicht mehr zu zahlen.

    Für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit (Freitagnachmittags und Samstagvormittags) entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 66 Euro.

    Fragen beantwortet Ihnen gerne das Standesamt.

  • Verfahrensablauf

    Trautermine

    • Während der Dienstzeiten sowie an zwei Freitagnachmittagen (15:00, 16:00, 17:00 Uhr) und an drei Samstagvormittagen (10:00, 11:00, 12:00 Uhr) im Monat in der Kapelle Paesmühle. 
    • Die Trauungen außerhalb der Dienstzeiten werden nur in der Kapelle Paesmühle durchgeführt.


    Trauungen in der Kapelle Paesmühle werden mit zusätzlich 300 Euro für die Miete in Rechnung gestellt. Reservierungen können nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,00 Euro bis zum Ablauf des Folgejahres vorgenommen werden; der Betrag ist natürlich bei der Trauung nicht mehr zu zahlen.

    Für Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit (Freitagnachmittags und Samstagvormittags) entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 66 Euro.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Benötigte Unterlagen bei der erstmaligen Eheschließung

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
    • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, erhältlich beim Meldeamt des Wohnsitzes (bei Partnern mit Wohnsitz in Straelen nicht erforderlich)
    • den Personalausweis oder Reisepass

    Benötigte Unterlagen bei Wiederheirat

    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
    • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, erhältlich beim Meldeamt des Wohnsitzes (bei Partnern mit Wohnsitz in Straelen nicht erforderlich)
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe
    • Original Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Personalausweis oder Reisepass

    Gibt es schon gemeinsame Kinder, so müssen auch die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister der Kinder mitgebracht werden, sofern die Kinder zum Zeitpunkt der Heirat noch minderjährig sein sollten.

    Falls Sie einen ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Fachamt in Verbindung, da dann spezielle Verfahren zu klären sind.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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