Kommunalwahlen am Wahlsonntag, 14.09.2025
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in den Städten und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Straelen werden an diesem Tag die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister und die Vertreter/innen im Stadtrat, sowie die Vertreter/innen des Kreistages Kleve gewählt.
Sollte von den Bewerber/innen auf das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbenden statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Der Bürgermeister macht spätestens am 21.08.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme für alle Wahlberechtigten bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo Wahlscheine beantragt werden können. Inhaber eines Wahlscheines können in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt in Straelen ist, wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger/in ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Straelen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählen können nur…
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde der Stadt Straelen für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
Der 42. Tag vor der Wahl ist der 03.08.2025.
Nicht eingetragen sind Personen, die mit Nebenwohnung gemeldet sind.In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl – also bis zum 29.08.2025 – zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.
Wählende können nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Der Bürgermeister macht spätestens am 24.08.2025 öffentlich bekannt, wo und während welchen Zeiten an den Tagen vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme für alle Wahlberechtigten bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo Wahlscheine beantragt werden können.
Wahlberechtigte, die bis zum 03.08.2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis spätestens 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt der Stadt Straelen nachfragen, ob eine Eintragung ins Wählerverzeichnis vorliegt.
Sofern keine Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ist, kann bis zum 24.08.2025 ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden; danach ist innerhalb der Einsichtsfrist, 25.08.2025 bis 29.08.2025, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis durch Einlegen eines Einspruchs möglich.Eintragung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen
An den Kommunalwahlen kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 03.08.2025 (Stichtag) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
Unionsbürger/innen, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes NRW am Wahltag
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde – bei Kreiswahlen im Kreis – eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben,
c) in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der förmliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bis spätestens zum 29.08.2025 bei der Gemeinde zu stellen, in der die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke liegen im Wahlamt der Stadt Straelen aus.
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes stehen während der Öffnungszeiten gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.Wahlgebiet
Die Stadt Straelen ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt (siehe Bekanntmachung der Wahlbezirkseinteilung).
Informationen zu Wohnungswechsel (Zuzug, Wegzug, Umzug)
Bei der Ausübung des Wahlrechts sind einige Punkte zu beachten.
Informieren Sie sich gerne beim Wahlamt, wenn einer der folgenden Hinweise auf sie zu trifft:- Zuzug vor dem 29.08.2025: Wahlberechtigte, die nach dem 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) von außerhalb zugezogen sind und sich bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde – sofern in Nordrhein-Westfalen gelegen – wird die Streichung veranlasst.
- Zuzug nach dem 29.08.2025: Die Wahlberechtigten, die nach dem 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) – also ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) – aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Kreises zugezogen sind, werden nach der Anmeldung von Amts wegen mit einem Wahlrecht nur für die Kreiswahl in das Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks eingetragen. Gleichzeitig wird die Streichung im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde veranlasst. In der Fortzugsgemeinde bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
- Wegzug: Bei einem Fortzug aus einem Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt, Kreis) geht das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen dieses Wahlgebiets verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
- Umzug innerhalb Straelen: Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag des 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) innerhalb der Gemeinde von einem Wahlbezirk in einen anderen umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen und können nur dort wählen; bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Wahlbezirks und bei Umzügen in einen anderen Wahlbezirk ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
- Nebenwohnung: In das Wählerverzeichnis werden die Personen nicht aufgenommen, die mit Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung, wird wie bei Umzügen verfahren.
- Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme – also bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) möglich.
Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei
Am 14. September 2025 können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen barrierefrei an der Kommunalwahl teilnehmen.
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW hat die Stadt Straelen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um die Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Straelen pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden.
Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) kostenlos bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:
Beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159 / 9655-0 oder Mail info@bsv-nordrhein.de
Die Wahlbezirks-Rufnummern sind unter Angabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite:
https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.htmlBriefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Antragstellung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bis zum 24.08.2025 erhalten alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Straelen eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
Elektronisch- Per QR-Code, der sich oben rechts auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet
- Per E-Mail an wahlen@straelen.de unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Per Link auf der Internetseite der Stadt Straelen
Eine elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen vereinfacht Ihnen und uns die Bearbeitung Ihres Antrages und Sie sparen das Porto oder den Weg zum Rathaus.
Schriftlich
- Mit Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Per Post oder Fax (02834/702-101) ohne Vordruck unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Denken Sie bei einer postalischen Antragstellung bitte daran, die Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag zu schicken. Postalische Anträge sind zu richten an: Stadt Straelen, Wahlamt, Postfach 1353, 47630 Straelen.
Mündlich
Ein Briefwahlantrag kann auch persönlich im Briefwahlbüro (kleiner Sitzungssaal) des Rathauses, Rathausstraße 1, 47638 Straelen, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden. So besteht die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus auszuüben. Bitte beachten Sie, dass es hierbei zu Wartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Einen Vordruck finden Sie hierzu auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 12.09.2025, 15.00 Uhr und in besonderen Fällen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 14.09.2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 13.09.2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt.
Rücksendung der Wahlbriefe
Wichtig ist, dass die Wahlbriefumschläge spätestens am Wahlsonntag, 14.09.2025, bis 16.00 Uhr im Rathaus der Stadt Straelen wieder vorliegen. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeit. Ein Wahlbrief braucht bei Versand mit der Deutschen Post im Bundesgebiet nicht frankiert zu werden. Anders ist es, wenn er im Ausland aufgegeben wird.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- dienstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Sonderöffnungszeiten Briefwahlbüro
- Freitag, 12.09.2025 von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Samstag, 13.09.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 14.09.2025 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag, 12.09.2025 von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Besetzung des Wahlausschusses
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Straelen am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Wahlbezirkseinteilung
- Bekanntmachung des Wahlleiters - Hinweis zu Ziffer 1.4 der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Straelen am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025 vom 07.04.2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen über die zugelassenen Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters, die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten zur Vertretung der Stadt Straelen am 14. September 2025
- Änderung der Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Straelen am 14. September 2025
- Bekanntmachung der Stadt Straelen Wahlbekanntmachung Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt.
- Bekanntmachung der Tagesordnung des Wahlausschusses
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen Wahlergebnis Kommunalwahl 2025
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt. (Kontaktdaten siehe Kasten)