Kommunalwahl am 14. September 2025
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in den Städten und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Straelen werden an diesem Tag die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister und die Vertreterinnen bzw. Vertreter im Stadtrat gewählt.
Sollte von den Bewerberinnen und Bewerbern auf das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 und evtl. Stichwahl am 28. September 2025 werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Wer Interesse hat, ein Ehrenamt im Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich gerne über den untenstehenden Link melden.
Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union. Ebenso muss die Hauptwohnung mindestens ab dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Straelen sein oder der gewöhnliche Aufenthaltsort.
Für den Einsatz am Wahltag zahlt die Stadt Straelen ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro pro Person.
Für die Durchführung der Wahl wird das Straelener Stadtgebiet in 16 Wahlbezirke aufgeteilt, in denen bis zu jeweils acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Wahlhandlung durchzuführen und zu beaufsichtigen haben. Des Weiteren werden vier Briefwahlvorstände eingerichtet.
Wahlberechtigt in Straelen ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder EU-Bürger ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Straelen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlgebiet
Die Stadt Straelen ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt (siehe Bekanntmachung der Wahlbezirkseinteilung).
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind. Der 42. Tag vor der Wahl ist der 03.08.2025.
In das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl – also bis zum 29.08.2025 – zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Besetzung des Wahlausschusses
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Straelen am 14. September 2025 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 28. September 2025
- Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Straelen - Wahlbezirkseinteilung
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt. (Kontaktdaten siehe Kasten)