Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Ausweispflicht
Deutsche Staatsangehörige sind ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen
(Ausweispflicht gemäß § 1 Personalausweisgesetz).Der neue Personalausweis
Seit dem 1. November 2010 werden in Deutschland Personalausweise im Scheckkartenformat ausgestellt.
Diese enthalten einen elektronischen Chip, auf dem persönliche Daten gespeichert sind.Ihre Vorteile
Der neue Personalausweis bietet zusätzliche Funktionen – insbesondere für die Nutzung im Internet:
Elektronische Identitätsfunktion (Online-Ausweisfunktion)
Mit den im Chip gespeicherten Daten können Sie sich sicher online ausweisen.
Ihre persönlichen Daten sind dabei besser geschützt als beim bisherigen Personalausweis.Hoher Datenschutz
Im Chip sind die aufgedruckten Ausweisdaten sowie das digitale Lichtbild gespeichert.
Dies erschwert den unbefugten Zugriff und Missbrauch erheblich.Digitale Unterschrift
Mit der digitalen Unterschrift können Sie Online-Anträge, Verträge und Dokumente sicher unterzeichnen – ganz ohne Ausdrucke oder Postversand.
Personalausweis für Kinder und Jugendliche
Der biometrische Personalausweis kann bereits ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden.
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion aus rechtlichen Gründen deaktiviert.
Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann diese Funktion auf Wunsch aktiviert werden.- Online-Passauskunft
- Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Passbild biometrisch ist, können Sie sich auf der Internetseite der Bundesdruckerei eine Passbildschablone herunterladen.
- Weitere ausführliche Informationen rund um den neuen Personalausweis finden Sie im Personalausweisportal.
- Informationen zu den biometrischen Daten finden Sie auf dem Personalausweisportal
Erforderliche Unterlagen
Was benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises?
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form (dieses kann direkt und unkompliziert vor Ort aufgenommen werden oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden)
- Den alten Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
- Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.
- Bis zum 16. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten
Kosten
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro/6 Jahre Gültigkeit
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
- digitales Lichtbild: 6,00 Euro
Weiterführende Informationen
Antragstellung
Der Personalausweis wird persönlich im Bürgerservice beantragt.
Da Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke benötigt werden, ist eine Antragstellung durch eine andere Person nicht möglich.Bearbeitungszeit
Die Herstellung erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit zwei bis drei Wochen.
Bei der Antragstellung erhalten Sie:
einen Brief mit PIN- und PUK-Nummer
einen QR-Code, mit dem Sie online prüfen können, ob Ihr Personalausweis bei der Stadt Straelen eingetroffen ist
Abholung des Personalausweises
Bei der Abholung müssen alte oder vorläufige Personalausweise vorgelegt werden.
Diese werden normalerweise eingezogen.Auf Wunsch können Sie Ihren alten Personalausweis als Andenken behalten, nachdem er ungültig gemacht wurde.
Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Falls Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, ist auch eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Bitte bringen Sie mit:
eine Vollmacht (Formular siehe unten)
den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Online-Passauskunft
Über die Online-Passauskunft können Sie jederzeit prüfen, ob Ihr Personalausweis bereits zur Abholung bereitliegt.
Personalausweis für im Ausland lebende Deutsche
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind grundsätzlich die deutschen Konsulate im jeweiligen Aufenthaltsland zuständig.
Zur Entlastung der Konsulate kann der Personalausweis jedoch auch beim Bürgerservice beantragt werden.
In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr von 30,00 Euro an.Zusätzlich benötigen Sie:
eine Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit
eine Personenstandsurkunde