Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).

    Seit dem 01.11.2010 werden in der Bundesrepublik Deutschland neue Personalausweise ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten.

    Der neue Personalausweis im Format einer Scheckkarte bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Onlinewelt. Mit dem neuen Personalausweis wird die Identität über die auf einen Chip gespeicherten Daten belegt.Durch diese elektronische Identifikation sind die persönlichen Daten besser geschützt als beim bisherigen Personalausweis.

    Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das digitale Lichtbild gespeichert. Dadurch wird es Unberechtigten viel schwerer gemacht, diese Daten zu hacken und zu missbrauchen.

    Eine andere Funktion ist die digitale Unterschrift auf den neuen Personalausweis. Dies ist bei der Unterzeichnung von Online- Anträgen, Verträgen und Urkunden nützlich, Papierausdrucke und der anschließende Postversand sind nicht mehr nötig.

    Der neue biometrische Personalausweis kann, wie auch der bisherige, grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden. Jedoch wird der Personalausweis bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen mit ausgeschalteter ID-Funktion geliefert. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann der Jugendliche diese Funktion „einschalten“ lassen.

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  • Allgemein

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