Schulangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Schulangelegenheiten

    Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Es umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens (innere Schulangelegenheiten), insbesondere

    • die Fachaufsicht über Schulen und die Studienseminare
    • die Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare
    • die Aufsicht über Schulen in freier Trägerschaft.

    Die Städte und Gemeinden sind “Schulträger” und damit für die “äußeren Schulangelegenheiten” zuständig.

    Zu den “äußeren Schulangelegenheiten”, um die sich die Städte und Gemeinden zu sorgen haben, gehören Errichtung der Schulen (Errichtung der Gebäude), Unterhaltung der Schulen (Beschaffung der Geräte, Materialien, Hilfsdienste und des Verwaltungspersonals).

    Die Teilung der Funktionen spiegelt sich auch in der Schulfinanzierung wider. Die Städte und Gemeinden tragen die Kosten des Schulbetriebs (Bau und Betrieb der Schulgebäude, Lernmittel, Hauspersonal, besondere Betreuung, Schülertransport u. a. m.). Hierzu zahlt das Land den Kommunen Schlüsselzuweisungen und die sogenannte Schulpauschale. Wegen der (rechnerisch) hohen Steuerkraft erhält die Stadt Straelen jedoch keine Schlüsselzuweisungen.

    Die Personalkosten der Lehrer trägt das Land.

    Zu den weiteren Aufgaben des Schulträgers zählen auch:

    • die Schulentwicklungsplanung
    • die Schulraumbedarfsplanung.

    Die schulischen Angelegenheiten werden im Bildungsbeirat und Ausschuss für Bürgerdienste behandelt und bei Bedarf abschließend im Rat beschlossen.

    Die Stadt Straelen ist Schulträgerin von

    • einer Grundschule mit drei Standorten in Straelen, Holt und Herongen
    • einem Gymnasium
    • einer Sekundarschule

Zuständige Abteilungen

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