Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendarbeitsschutzgesetz) / UBS-ID
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind und eine Ausbildungsstelle antreten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden.
Dazu erhalten Sie eine sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer (UBS-ID). Mit dieser Kennung gehen Sie zu einem Arzt Ihres Vertrauens.
Die(UBS-ID wird ab dem 1. Oktober 2023 über den Online-Dienst (https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de) von dem Jugendlichen selbst mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises ausgelöst. Jugendliche ohne digitale Möglichkeiten können den UBS-ID in Ausnahmefällen über die kommunalen Bürgerbüros persönlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten