Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendarbeitsschutzgesetz) / UBS-ID

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind und eine Ausbildungsstelle antreten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden.

    Dazu erhalten Sie eine sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer (UBS-ID). Mit dieser Kennung gehen Sie zu einem Arzt Ihres Vertrauens.

    Die(UBS-ID wird ab dem 1. Oktober 2023 über den Online-Dienst (https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de) von dem Jugendlichen selbst mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises ausgelöst. Jugendliche ohne digitale Möglichkeiten können den UBS-ID in Ausnahmefällen über die kommunalen Bürgerbüros persönlich beantragen.


  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

  • Kosten

    Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Der Berechtigungsschein ist frei und der untersuchende Arzt rechnet sein Honorar mit der kassenärztlichen Vereinigung ab.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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