Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendarbeitsschutzgesetz) / UBS-ID
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind und eine Ausbildungsstelle antreten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden.
Dazu erhalten Sie eine sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein-Identifikationsnummer (UBS-ID). Mit dieser Kennung gehen Sie zu einem Arzt Ihres Vertrauens.
Die(UBS-ID wird ab dem 1. Oktober 2023 über den Online-Dienst (https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de) von dem Jugendlichen selbst mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises ausgelöst. Jugendliche ohne digitale Möglichkeiten können den UBS-ID in Ausnahmefällen über die kommunalen Bürgerbüros persönlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Der Berechtigungsschein ist frei und der untersuchende Arzt rechnet sein Honorar mit der kassenärztlichen Vereinigung ab.