Kanalanschluss

  • Leistungsbeschreibung

    Anschluss von Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlage

    Um ein Grundstück an den Kanal anschließen zu können, ist eine Genehmigung der Stadt Straelen erforderlich. Gemäß § 9 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Straelen muss ein Anschluss an die Kanalisation angezeigt werden. Es ist eine Anzeige in zweifacher Ausfertigung mit folgenden Angaben erforderlich:

    • Name und Anschrift des Bauherren
    • Lage des Baugrundstückes
    • Flur und Flurstück

    Gleichzeitig sind noch folgende Pläne und Skizzen beizufügen:

    • Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit folgenden Angaben:
      - Lage des Straßenkanals und die Führung der vorhandenen und geplanten Leitungen außerhalb der Gebäude mit Schächten und Abscheidern,
      - die Lage der vorhandenen und geplanten Mulden und Rigolen (eine Berechnung ist beizufügen)
    • Bauzeichnung (zeichnerische Darstellung des Vorhabens, aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung der Anschlussleitungen sowie die Lage der Kontrollschächte hervorgehen).
    • Flächenskizze und Berechnung über:
      - Größe der befestigten und überbauten Grundstücksfläche, soweit von dieser Niederschlagswasser durch Anschlussleitung oder über die Straßenentwässerungseinläufe in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Sollten Grundstücksflächen zu einem späteren Zeitpunkt befestigt werden, so ist dieses der Stadt nach Fertigstellung unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann ein Bußgeld festgesetzt werden.
      - Menge und Art des anfallenden Abwassers (nur bei Gewerbebetrieben).

    Außerdem ist noch die Art der Niederschlagswasserbeseitigung anzugeben.

    Wird das Niederschlagswasser:

    • gemäß § 44 des Landeswassergesetzes NW und den Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Straelen ordnungsgemäß versickert, verregnet oder in ein Gewässer eingeleitet, oder
    • dem dafür vorgesehenen Mischwasserkanal zugeführt, oder
    • dem dafür bestimmten Trennkanal zugeführt?

    Die Anzeige sollte bis spätestens eine Woche vor Herstellung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage eingereicht werden.

    Grundlage ist die Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Straelen (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 13.07.2018.

    Hausanschlusskosten

    Die Kosten für die Verlegung eines Kanalhausanschlusses (Anschlussstutzen vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze) sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Für die Verlegung im öffentlichen Bereich ist ein hierfür qualifiziertes und zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen.

    Für die Herstellung, Änderung oder Erneuerung eines Kanalhausanschlusses ist eine schriftliche Genehmigung des Tiefbaumanagements erforderlich. Nach der Fertigstellung wird die Baumaßnahme vom Tiefbaumanagement abgenommen.

    Neben den Kosten für die Verlegung des Hausanschlusses wird ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag als Ersatz für den durchschnittlichen Aufwand für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Kanalisation und den damit verbundenen Nebenanlagen erhoben.

    Berechnung:
    Der Anschlussbeitrag bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser beträgt je m² zu berücksichtigende Fläche 6,25 Euro. Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser werden 75 Prozent des Beitragssatzes und bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser werden 25 Prozent des Beitragssatzes erhoben.
    Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche des heranzuziehenden Grundstücks, wobei die Grundstücksfläche entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht wird. Dieser beträgt im Einzelnen:

    • bei eingeschossiger Bebaubarkeit oder gewerblich nutzbaren Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist 1
    • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25
    • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5
    • bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75
    • bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2

    Die Kosten für eine Veränderung oder Erneuerung des Hausanschlusses werden ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

    Grundlage ist die Satzung vom 21. Dezember 1992 über die Beiträge für den Anschluss an die Abwasseranlage der Stadt Straelen, über die Abwasserbeseitigungsgebühren, über den Kostenersatz von Haus- und Grundstücksanschlüssen und über die Kleineinleiterabgabe - Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung -.



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