Anmeldung zur Eheschließung

  • Leistungsbeschreibung

    Anmeldungen zur Eheschließung sind nur mit vorheriger Terminabsprache möglich!

    Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Geheiratet werden kann dann auch an einem anderen Ort - auch im Ausland. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin geschehen. Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Ermächtigung (formeller Vordruck) vorgelegt werden. Bei der Anmeldung müssen je nach Einzelfall Urkunden bzw. Unterlagen mitgebracht werden. Bei schwierigen Fällen (Geburt im Ausland, Vorehe im Ausland, Beteiligung ausländischer Staatsangehörige, usw.) kontaktieren Sie bitte vorher das Standesamt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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  • Allgemein

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