Friedhofsangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
In der Stadt Straelen gibt es drei kommunale Friedhöfe
Friedhof Straelen (Ostwall)
Ehrenfriedhof Straelen
Auf dem Friedhof in Straelen befindet sich auch ein sogenannter Ehrenfriedhof mit einem Mahnmal. Dort sind gefallene Soldaten und Opfer unter den Zivilisten aus den beiden Weltkriegen bestattet.Pastorengräber
Hier sind die für die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul Straelen tätig gewesenen Geistlichen bestattet.Friedhof Herongen (Bergstraße)
Ehrenfriedhof Herongen
Auch auf dem Friedhof Herongen ist ein separater Bereich für die Bestattung von gefallenen Soldaten und Opfern aus der Zivilisation aus den beiden Weltkriegen hergerichtet worden.Pastorengräber
Die ehemaligen Geistlichen der Katholischen Kirchengemeinde St. Amandus Herongen haben hier ihre letzte Ruhestätte.Niederdorf (Heidkamp)
Der Friedhof Niederdorf wurde bis zum 31.12.2006 von der Evangelischen Kirchengemeinde Niederdorf verwaltet und unterhalten. Zum 01.01.2007 hat die Stadt Straelen den Friedhof dann übernommen.
Im Ortsteil Broekhuysen gibt es noch einen Friedhof der von der Kirchengemeinde St. Cornelius verwaltet und unterhalten wird.Auf den Friedhöfen werden folgende Grabarten angeboten
Reihengräber
- für Kinder unter 6 Jahren (Kindergräber)
- Flache Bestattung für 1 Sarg
- Vergabe des Grabes der Reihe nach
- Erwerb des Nutzungsrechtes für 15 Jahre
- Weitere Nutzung nach Ablauf des Nutzungsrechtes auf Wunsch möglich
- für Erwachsene oder Kinder vom 6. Lebensjahr an
- Flache Bestattung für 1 Sarg
- Vergabe des Grabes der Reihe nach
- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglich
Wahlgräber für Kinder und Erwachsene (Gruften)
- Flach- und Tiefenbestattung möglich- Flachbestattung für 1 Sarg und 4 Urnen
- Tiefenbestattung für 2 Särge und 4 Urnen oder maximal 6 Urnen
- Lage kann frei gewählt werden
- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf möglichUrnenreihengräber
- Bestattung für 1 Urne- Vergabe der Reihe nach
- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglichUrnenwahlgräber / Urnengruften
- Bestattung für maximal 2 Urnen- Vergabe der Reihe nach
- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Ablauf möglichStreufeld
- Verstreuung der Asche- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglichAnonyme Grabstellen
- Für Sarg- und Urnenbestattungen- Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglichDie Bestattungen werden von Montag bis Freitag von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes vorgenommen.
Sämtliche Grabstellen sind in einer des Friedhofs würdigen Weise anzulegen und für die Dauer des Nutzungsrechtes zu pflegen. Der Friedhof wird regelmäßig begangen. Werden ungepflegte Gräber angetroffen, erhalten die Nutzungsberechtigten eine Mitteilung.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes müssen die Grabstellen innerhalb von 14 Tagen vollständig abgeräumt werden. Mit der Räumung der Grabstellen können auch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung beauftragt werden.
Grabstellen können auch vor Ablauf des Nutzungsrechtes vorzeitig zurückgegeben werden. Bei einer vorzeitigen Rückgabe ist jedoch je Grabstelle für jeden angefangenen Monat vor Ablauf des Nutzungsrechtes eine Pflegepauschale zu entrichten.
Für die Errichtung eines Grabmals ist eine Genehmigung der Stadt Straelen erforderlich. Der Antrag wird durch den beauftragten Steinmetz unter Beifügung einer Zeichnung und den Maßangaben gestellt.
Die Grabmale werden 1 x im Jahr auf ihre Standfestigkeit überprüft. Wird hierbei festgestellt, dass die Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist, ist das Grabmal in einer angemessenen Frist wieder zu befestigen.Der im Anhang als Download eingestellten Gebührenordnung ist zu entnehmen, welche Kosten auf Sie zukommen (z. B. Abräumen von Grabstellen durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, vorzeitige Rückgabe einer Grabstelle, Grabmalgenehmigung u. a.).