Reisepass (ePass)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Starttermin 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres 2 Fingerabdrücke digital gespeichert. Da die Fingerabdruckerfassung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Antragstellung persönlich erfolgen. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden!

    Kinder können nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Ein ePass wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wird bereits vorher für ein Kind ein ePass ausgestellt.

    Der 48-Seiten-Pass

    Für Vielreisende und Geschäftsleute ist der 48-Seiten-Pass von Interesse. Dieser enthält zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Die Gebühr beträgt

    • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 59,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
    • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 92,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit

    Der Expresspass

    Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 72 Stunden (3 Werktage) nach Bestelleingang in der Bundesdruckerei GmbH. Die Gebühr beträgt

    • 32-Seiten Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
    • 32-Seiten Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 102,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
    • 48-Seiten Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 91,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
    • 48-Seiten Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 124,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit

    Der Zweitpass

    Zweitpässe sind nur für Personen, die aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht oder wenn sie einen Staat bereisen wollen, der ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass man sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat oder aufhalten wollte. Dazu ist eine ausführliche Begründung vom Antragsteller abzugeben, vorsorgliche oder allgemeine Aspekte reichen nicht aus. Der Zweitpass wird grundsätzlich nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 6 Jahren ausgestellt. Sie müssen eine schriftliche Erklärung oder Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus welchen Gründen Sie einen Zweitpass benötigen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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