Reisepass (ePass)
Leistungsbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland führte mit Starttermin 01.11.2005 den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit dem 01. November 2007 werden zusätzlich ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Da die Fingerabdruckerfassung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Antragstellung persönlich erfolgen. Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden!
Der 48-Seiten-Pass
Für Vielreisende und Geschäftsleute ist der 48-Seiten-Pass von Interesse. Dieser enthält zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge.
Der Expresspass
Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 72 Stunden (3 Werktage) nach Bestelleingang in der Bundesdruckerei GmbH.
Der Zweitpass
Zweitpässe sind nur für Personen, die aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht oder wenn sie einen Staat bereisen wollen, der ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass man sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat oder aufhalten wollte. Dazu ist eine ausführliche Begründung vom Antragsteller abzugeben, vorsorgliche oder allgemeine Aspekte reichen nicht aus. Der Zweitpass wird grundsätzlich nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal sechs Jahren ausgestellt. Sie müssen eine schriftliche Erklärung oder Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus welchen Gründen Sie einen Zweitpass benötigen.
Erforderliche Unterlagen
Was benötigen Sie für die Beantragung eines Reisepasses?
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form (dieses kann direkt und unkompliziert vor Ort aufgenommen werden oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden)
- Den alten Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
- Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.
- Bis zum 16. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten
Kosten
Allgemeine Gebühr:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
48-Seiten-Pass:
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 59,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 92,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
Expresspass:
- 32-Seiten Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 69,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
- 32-Seiten Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 102,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
- 48-Seiten Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 91,50 Euro/6 Jahre Gültigkeit
- 48-Seiten Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres 124,00 Euro/10 Jahre Gültigkeit
Weiterführende Informationen
Antragstellung
Der Reisepass wird persönlich im Bürgerservice beantragt.
Da Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erforderlich sind, ist eine Antragstellung durch eine andere Person nicht möglich.Bearbeitungszeit
Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Bitte beachten Sie: In der Ferienzeit kann es zu längeren Wartezeiten kommen.Online-Passauskunft
Über die Online-Passauskunft können Sie jederzeit prüfen, ob Ihr Reisepass bereits zur Abholung bereitliegt.
Abholung des Reisepasses
Bei der Abholung müssen alte oder vorläufige Reisepässe vorgelegt werden.
Diese werden in der Regel eingezogen.Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass als Andenken behalten, nachdem er ungültig gemacht wurde.
Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Falls Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, ist auch eine Abholung durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Bitte bringen Sie mit:
eine schriftliche Bevollmächtigung
den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person