Wasseranschluss

  • Leistungsbeschreibung

    Neuanschlüsse

    Die Kosten für die Verlegung eines Wasserhausanschlusses werden nach tatsächlich entstandenem Material- und Lohnaufwand in Rechnung gestellt. Neben den Kosten für die Verlegung des Hausanschlusses wird ein einmaliger Anschlussbeitrag als Ersatz für den durchschnittlichen Aufwand für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhoben.

    Der Anschlussbeitrag beträgt je m² zu berücksichtigende Fläche 1,27 Euro. Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche des heranzuziehenden Grundstücks, wobei die Grundstücksfläche entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht wird, der im einzelnen beträgt:

    • bei eingeschossiger Bebaubarkeit oder gewerblich nutzbaren Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist 1
    • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25
    • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5
    • bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75
    • bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2.

    Bei Grundstücken in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten sowie für Grundstücke die überwiegend gewerblich genutzt werden, sind die genannten Nutzungsfaktoren um je 0,3 zu erhöhen.

    Veränderung von Hausanschlüssen

    Die Kosten für eine Veränderung des Hausanschlusses werden nach tatsächlichem Material- und Lohnaufwand abgerechnet. Zu den Rechnungsbeträgen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent hinzugerechnet.

    Eigentümerwechsel

    Bitte denken Sie daran, jede Änderung der Eigentumsverhältnisse umgehend den Stadtwerken Straelen mitzuteilen. Zusätzlich teilen Sie uns bitte mit:

    • den Zählerstand der Wasseruhr
    • das Datum des Eigentumswechsels und 
    • den Namen des neuen Eigentümers. 

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