Lebensmittelüberwachung
Leistungsbeschreibung
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz des Verbrauchers. Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetikartikeln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden. Eine wirkungsvolle Lebensmittelüberwachung ist der beste Garant für Verbraucherschutz.
Die Durchführung der Lebensmittelüberwachung ist Ländersache.
Als oberste Landesbehörde ist für die Lebensmittelüberwachung das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV-NRW), innerhalb des Ministeriums die Abteilung Verbraucherschutz, zuständig. Sie besteht insgesamt aus 7 Referaten, von denen sich 5 ganz oder teilweise mit Themen aus dem Aufgabenbereich Lebensmittelüberwachung befassen.
Das Ministerium nimmt politische Führungs- und Leitungsaufgaben war. Es ist zuständig insbesondere für die Planung auf Landesebene, für den Erlass von Durchführungsvorschriften und landesweite Koordination insgesamt, für die fachliche Fortbildung. Es ist insbesondere beteiligt bei Vorkommnissen mit überregionaler Bedeutung, die durch gesundheitsrelevante Lebensmittel und Bedarfsgegenstände ausgelöst werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 5 Regierungsbezirke gegliedert. Bei jeder Bezirksregierung als mittlere Landesbehörde ist das Dezernat 23 „Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung" mit Aufgaben der Lebensmittelüberwachung befasst.
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kreisordnungsbehörden. Die 31 Kreise und 23 kreisfreie Städte des Landes besitzen jeweils ein Lebensmittelüberwachungsamt bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungamt.Über den folgenden Link gelangen Sie zur Internetseite des Kreises Kleve, der für Straelen zuständig ist: