Jobcenter
Leistungsbeschreibung
Aufgabe ist es, Menschen, die in Not oder in eine Situation geraten, die sie nicht aus eigener Kraft oder mit Unterstützung anderer verpflichteteter Personen oder Stellen überwinden können, zu helfen. Dies kann in Form von Geldleistungen, Sachleistungen, als persönliche Hilfe oder allgemein durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden geschehen.
Dadurch wird auch Hilfe zur Selbsthilfe geleistet, das heißt, sie soll jedem ermöglichen, aus eigener Kraft am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und solange wie erforderlich die Unterstützung bringen, die für die Führung eines menschenwürdigen Lebens nötig ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind daher bemüht, Hilfesuchende über Sozialleistungen umfassend zu informieren und in allen sozialhilferechtlichen Fragen zu beraten, den Hilfesuchenden die für sie zuständigen Stellen zu nennen und Anträge an die zuständigen Stellen weiterzuleiten, eng mit anderen Leistungsträgern zusammenzuarbeiten, Initiativen zu entwickeln und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, damit zustehende Leistungen schnell gewährt werden können, Wünsche von Betroffenen im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.