Meldung Hund

  • Leistungsbeschreibung

    Zuständigkeit der Steuerabteilung

    Alle Hunde sind grundsätzlich zur Hundesteuer beim Steueramt anzumelden, dazu ist die Anmeldung zur Hundesteuer auszufüllen.

    Für die Abmeldung können Sie den folgenden Ausfüllassistenten verwenden - Abmeldung zur Hundesteuer

    Allgemeine Hinweise zur Hundesteuer

    Zu Ihrer Information bitte ich folgende Hinweise zu beachten:

    Rechtsgrundlage:

    Hundesteuersatzung der Stadt Straelen vom 12. Dezember 2012.

    Steuersätze:

    Für einen Hund 66,00 € jährlich,
    wenn zwei Hunde gehalten werden, 102,00 € jährlich je Hund,
    wenn 3 und mehr Hunde gehalten werden, 108,00 € jährlich je Hund,
    für einen gefährlichen Hund (Kampfhund), 360,00 € jährlich je Hund,
    für zwei oder mehr gefährliche Hunde, 420,00 € jährlich je Hund.

    Anmeldung:

    Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug im Stadtgebiet Straelen.

    Abmeldung:

    Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung (= veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden gekommen oder eingegangen ist) oder Fortzug.

    Beginn der Steuerpflicht:

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

    Ende der Steuerpflicht:

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.

    Steuerermäßigungen:

    Gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Hunde von Personen mit geringem Einkommen, für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden dienen, welche vom nächsten bewohnten Gebäude (Luftlinie) mehr als 200 m entfernt liegen und für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen erforderlich sind, welche vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen.

    Steuerbefreiungen:

    Gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen. Außerdem für Herdengebrauchshunde, die zur Bewachung von nicht gewerblichen Herden verwandt werden.

    Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen sind von einem Antrag abhängig. Sie werden nicht rückwirkend und nur dann gewährt, wenn das Tier für den vorgesehenen Zweck hinreichend geeignet ist.

    Für Hunde, die der Halter aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen übernimmt, wird eine Steuerbefreiung für 6 Monate erteilt, nachdem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.

    Fälligkeit:

    Die Steuer wird jeweils zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres fällig. Nachforderungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Nachforderungsbescheides zu entrichten.

    Steuerbescheid:

    Die Festsetzung und Anforderung der Hundesteuer erfolgt durch einen separaten Hundesteuerbescheid der Stadt Straelen.

    Hundesteuermarken:

    Die Hundesteuermarken werden nach Anmeldung des Hundes herausgegeben. Für Ersatzhundesteuermarken wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.

    Ordnungswidrigkeiten:

    Ordnungswidrig handelt derjenige, der seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, der den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt und der seinen Hund außerhalb seines umfriedeten Grundstückes ohne gültige Steuermarke umherlaufen lässt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei den unten angegebenen Ansprechpartnern erhalten Sie weitere Hinweise.

    Zuständigkeit des Ordnungsamtes

    Zusätzlich für Halter von großen Hunden (§ 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW):

    Große Hunde sind Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

    benötigte Unterlagen

    • Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen
    • Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer
    • Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
    • Nachweis der Sachkunde (Bescheinigung der Tierärztekammer, bei autorisierten Tierärzten erhältlich)

    Gebühr: 25,00 € für Entgegennahme und Bearbeitung des Meldebogens

    Zusätzlich für Antragsteller, die einen gefährlichen Hund nach § 3 LHundG NRW halten

    Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
     American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.
     Eine Übernahme dieser Rassen ist nur aus öffentlichem Interesse, aus einem Tierheim oder einer gleichartigen Einrichtung, möglich.

    Mitzubringende Unterlagen:

    Voraussetzung:

    • Vollendung des 18. Lebensjahres,
    • Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)
    • Maulkorb- und Anleinpflicht (Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltungsprüfung)
    • Es dürfen nicht mehrere Hunde gleichzeitig geführt werden.
    • Die Sachkunde ist von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.

    Gebühr: 30,00 bis 100,00 € je nach Aufwand für die Erteilung der Haltungserlaubnis

    Zusätzlich für Antragsteller, die einen Hund bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW halten

    Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bestimmter Rassen

    Es handelt sich um Hunde nachstehender Rassen:
     Alano, American Bulldog, American Bully, Bullmastiff,  Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Old English Bulldog, Rottweiler, Tosa Inu, Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden

    Mitzubringende Unterlagen:

    • Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen
    • Ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung zur Hundesteuer
    • Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung,
    • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes durch einen Mikrochip
    • Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung beim Veterinäramt des Kreises Kleve oder bei einer/m Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

    Voraussetzung:

    • Ausbruchsichere Unterbringung des Hundes (Überprüfung vor Ort durch einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nach Terminabsprache)

    Gebühr: 30,00 bis 100,00 € je nach Aufwand für die Erteilung der Haltungserlaubnis

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