Elternbeiträge für Kindertagesstätten

  • Leistungsbeschreibung

    Sobald die Aufnahme in der Kindertagesstätte erfolgt ist, erhalten Sie ein Anschreiben des Kreises Kleve zur Festsetzung des Elternbeitrags.

    Grundlage für die Festsetzung des Elternbeitrags ist das Gesamtjahreseinkommen des jeweiligen Kindergartenjahres. Daher ist es erforderlich, dass der ganze Zeitraum von Januar - Dezember berücksichtigt wird. Bei wechselnden Einkommensarten wie durch Arbeitslosigkeit, Wiederaufnahme einer Tätigkeit, Arbeitgeberwechsel sind alle Einkommensunterlagen beizufügen. Der Steuerbescheid allein reicht nicht aus.

    Besucht Ihr Kind im ersten Jahr die Kindertageseinrichtung und wird der Beitrag zum ersten Mal berechnet, reichen Sie bitte die jeweiligen Unterlagen des Vorjahres ein, soweit Ihre Einkommenssituation sich nicht maßgeblich geändert hat. Wenn Sie in diesem Jahr verschiedene Arbeitgeber hatten, reichen Sie bitte auch die letzten Abrechnungen der jeweiligen Arbeitgeber sowie eine aktuelle Abrechnung ein.

    Bei Rückfragen steht Ihnen der Kreis Kleve gerne zur Verfügung. 
     E-Mail: elternbeitraege@kreis-kleve.de




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