Abwasserentsorgung in nicht kanalisierten Außenbereichen

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 46 Landeswassergesetz (LWG) sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Abwasserbeseitigungspflicht gilt auch für Bereiche, in denen das Abwasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden kann.

    Das Gebiet der Stadt Straelen ist flächenmäßig sehr ausgedehnt, so dass die Verlegung einer Kanalisation bis zu den einzeln gelegenen Höfen und Häusern wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Aus diesem Grunde werden die nicht kanalisierten Gebiete über einen sog. "rollenden Kanal" abwassertechnisch entsorgt. Dies geschieht durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen. Insbesondere werden Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben abgefahren. Die Wartung und Unterhaltung der verschiedenen Anlagen obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer.

    Von der Stadt Straelen beauftragtes Abfuhrunternehmen für die Leerung der Anlagen ist die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG.

    Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Arten der Abwasserbehandlung und Abwasserbeseitigung. Außerdem geben wir Ihnen Erklärungen zu den verschiedenen Fachbegriffen des Abwasserbereiches.


    Kleinkläranlagen (KKA)

    Die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen, da dies genehmigungspflichtig ist. Die Anträge sind über die Stadt Straelen an den Kreis Kleve zu richten. 

    Vom Gesetzgeber wird für die o.a. Anlagen ein Nachweis über einen abgeschlossenen Wartungsvertrag gefordert, der den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Kleinkläranlage entsprechend den Regeln in DIN 4261 oder der jeweiligen Bauartzulassung sicherstellt.


    Abflusslose Gruben

    Bei den sog. abflusslosen Gruben werden die Abwässer in wasserdichten Gruben aufgefangen und in regelmäßigen Abständen, je nach Bedarf, abgefahren.

    Grundlage ist die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 13.07.2018.

    Abfuhren können auch direkt bei der Firma Schönmackers, Frau Hönig, 0 21 61 / 60 92 705 angemeldet werden.


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