Kontenklärung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erheblichen Zeiten eines Versicherten in einem unter seiner persönlichen Versicherungsnummer geführten Konto.
    Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Deshalb versenden sie normalerweise regelmäßig - erstmalig nach Vollendung des 43. Lebensjahres des Versicherten und danach alle sechs Jahre - einen Versicherungsverlauf. Die Versicherten werden damit aufgefordert, bei der Klärung des Versicherungskontos mitzuhelfen. Nachdem der Versicherte geantwortet hat, führt der Versicherungsträger die Kontoklärung durch und erteilt einen sogenannten Feststellungsbescheid. Ein geklärtes Konto hat für den Versicherten den Vorteil, dass sein späterer Rentenantrag in kürzerer Zeit bearbeitet werden kann.  
    Was nicht im Rentenkonto erfasst ist, kann bei der späteren Rente zu Einbußen führen. Jeder zusätzlich anzurechnende Monat bedeutet dagegen mehr Geld.
    Heben Sie deshalb alles auf, was für Ihre Rentenberechnung erforderlich ist. Oder besorgen Sie es schnellstens. Das sind die Originale oder beglaubigte Kopien von:

    • Geburtsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde
    • Sämtliche Sozialversicherungsnachweise (alle SV-Bücher, Versicherungskarten)
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Nachweise über freiwillige Beitragsleistungen
    • Nachweise des Arbeitsamtes über Arbeitslosigkeit
    • Krankheitsbescheinigungen der Krankenkasse
    • Ausbildungsnachweise der Schul-, Fachschul-, Hochschulausbildung (Schulzeugnis, Abschlusszeugnis, Studienbuch, Promotionsurkunde)
    • Berufsausbildung (Lehrzeugnis, Gesellenbrief)
    • Wehrpass
    • Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber
    • Vertriebenenausweis
    • Nachweise (Arbeitsaufträge, Gehaltsbescheinigungen) über den Bruttoverdienst in der DDR, wenn bis Februar 1971 mehr als 600 M pro Monat verdient wurden, in der Zeit von März 1971 bis Dezember 1976 Beiträge zur FZR gezahlt und mehr als 1200 Mark pro Monat verdient wurden, Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem geltend gemacht werden.
    • Versicherte, die als Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR anerkannt sind, haben auch den Bescheid der Rehabilitierungsbehörde vorzulegen

    All das ist notwendig, da die Rentenberechnung für jeden Versicherten nach einer festgelegten Rentenformel individuell erfolgt.
    Ihr ganz persönliches Versicherungsleben ist also ausschlaggebend dafür, wie hoch Ihre späteren Altersbezüge ausfallen werden.


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