Gewerbemeldestelle

  • Leistungsbeschreibung

    Neue Online-Anzeigemöglichkeiten für Gewerbetreibende
    Bequem Online-Formular über Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen

    Wer sein Gewerbe in Straelen an-, ab- oder ummelden möchte, kann dies jetzt auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erledigen. Die Gewerbeanzeigen lassen sich ganz bequem per Online-Formular an das zuständige Ordnungsamt übermitteln. Um für zukünftige Gründer, den Einstieg in die Selbstständigkeit möglichst flexibel und unproblematisch zu gestalten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Entwicklung dieser digitalen Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft in Auftrag gegeben. Ziel ist es, die Plattform ständig weiter auszubauen und an die Bedürfnisse anzupassen.
    Die neusten Funktionen erlauben jetzt auch eine elektronische und medienbruchfreie Um- und Abmeldung. Hinzugefügt wurde außerdem eine elektronische Bezahlmöglichkeit (ePayBL) für die Gewerbeanzeige und die Verknüpfung mit einer automatisiert erzeugten Bescheinigung. Sollten Fragen aufkommen, steht auch hier eine schnelle Lösung bereit. Der Chatbot Guido hilft gerne weiter. Zusätzlich können sich interessierte Bürger und Bürgerinnen im Portal jederzeit zum Thema Unternehmensgründung informieren. Für die Stadt Straelen ist so die elektronische Weiterleitung und digitale Bearbeitung der Anträge im Sinne einer medienbruchfreien Kommunikation möglich.

    Hinweise zu Gewerbean-, -um-, -abmeldungen

    Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Wann wird eine Gewerbeanzeige notwendig?

    • Bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung).
    • Bei Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (zum Beispiel Ausdehnung auf eine andere Warengruppe oder Leistung), Änderung des Namens des Gewerbetreibenden oder Betriebes, oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung).
    • Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung).

    Die Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig mit Beginn, Veränderung oder Beendigung zu erstatten.

    Wer ist anzeigepflichtig?

    Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).

    In welcher Form ist das Gewerbe anzuzeigen?

    Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zur Überprüfung der Personalien.
    • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
    • Bei im Handels-, Vereins-, oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen einen Registerauszug.
    • Bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht aller Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung liegen soll.

    Die Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht für jeden Einzelfall abschließend. Es ist daher empfehlenswert sich vorab telefonisch mit den Mitarbeitern der Gewerbemeldestelle telefonisch in Verbindung zu setzen.

    Die Meldungen können auch schriftlich erfolgen. Hier finden Sie die Vordrucke für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Bereich- Ordnung übersenden.

    Bei der Ab- und Anmeldung eines Gewerbes sollten folgende zusätzliche Hinweise zur Abmeldung bzw. Anmeldung zur Kenntnis genommen werden.

    Besteht bei Ihnen der Bedarf nach mehr Informationen speziell für das in Aussicht genommene Gewerbeunternehmen?

    Im Wirtschafts-Service-Portal NRW können Sie unter https://service.wirtschaft.nrw/ weitere Hinweise erhalten. Es werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel: Besteht für mein Gewerbe eine Erlaubnispflicht?

    Dort ist auch eine elektronische Gewerbeanzeige möglich. Bei der Anmeldung am Servicekonto haben Sie die Wahl, sich mit Ihren Zugangsdaten aus Benutzername und Passwort (nach einer vorherigen Registrierung) oder mit Ihrem Ausweis (Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) anzumelden.

    Der Einheitliche Ansprechpartner für NRW

    Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden.

    Sie gelangen zur dem entsprechenden Internetauftritt über https://service.wirtschaft.nrw/der-einheitliche-ansprechpartner-nrw/ueber-uns .

    Erlaubnispflichten

    Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (zum Beispiel: Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.

    Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehenden Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.

    Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Auch hier geben die Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle gerne vorab telefonischen Auskünfte.

    Hinweise zu Auskünften aus dem Gewerberegister

    Das Gewerberegister unterliegt grundsätzlich dem Datenschutz, jedoch können öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen, das ist gebührenpflichtig) auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Auskünfte enthalten die Grunddaten: Name, Gewerbeart und Betriebsanschrift.


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