Führerschein - EU-Fahrerkarte

  • Leistungsbeschreibung

    Seit dem 05.08.2005 soll jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.

    Fahrer solcher Fahrzeuge benötigen dann zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten usw. eine sogenannte Fahrerkarte, die auch die Personendaten des Inhabers enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte (erhältlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Kleve oder im Bürgerservice)
    • Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Fahrerkartenantrag ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen
    • Sofern der Antragsteller nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, muss dieser ebenfalls beantragt werden. Hierzu ist ein zweites biometrisches Lichtbild erforderlich

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