In letzter Zeit kommt es leider vermehrt zu illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen am Schredderplatz in Auwel-Holt (Sportplatzgelände). Die Stadt Straelen weist darauf hin, dass es verboten ist, außerhalb der Öffnungszeiten des Schredderplatzes an der Sportanlage in der Ortschaft Auwel-Holt Gartenabfälle abzuladen. Es handelt sich um eine illegale Abfallentsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.
Am Schredderplatz können sowohl sperrige Gartenabfälle wie zum Beispiel Baumrückschnitt (außer Wurzeln) als auch sogenannte Überhangmengen wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Blumen u. ä. während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Für die Überhangmengen steht in der Zeit von März bis einschließlich Dezember alle 14 Tage samstags am Sportplatz Auwel-Holt ein Grünabfallcontainer der Fa. Schönmackers zur Verfügung.
Die Termine, wann der Container aufgestellt ist, können dem Veranstaltungskalender der Stadt Straelen entnommen werden.
Öffnungszeiten des Schredderplatzes in Auwel-Holt:
Januar bis April & September bis Dezember:
- Freitags: 12:00 – 17:00 Uhr
- Samstags: 08:00 – 11:00 Uhr (Annahmeschluss 10:45 Uhr)
Mai bis August:
- Samstags: 08:00 – 11:00 Uhr (Annahmeschluss 10:45 Uhr)
Die Stadt Straelen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Entsorgungsvorschriften einzuhalten, um Umweltschutz und Ordnung zu gewährleisten.
Für weitere Informationen steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

