Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In der Stadt Straelen werden an diesem Tag der Bürgermeister und die Vertreter/innen des Stadtrates, sowie die Vertreter/innen des Kreistages Kleve gewählt.
Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt in Straelen ist, wer am Wahltag Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Straelen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlbenachrichtigungen & Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. August versandt, wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend unter wahlen@straelen.de melden.
- Briefwahl kann ab sofort elektronisch
- per QR-Code, der sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet,
- per Link auf der Internetseite der Stadt Straelen oder
- per E-Mail an wahlen@straelen.de unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
beantragt werden.
Ein Briefwahlantrag kann auch persönlich im Briefwahlbüro (kleiner Sitzungssaal des Rathauses), Rathausstraße 1, 47638 Straelen, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden.
Weitere Info wie die Öffnungszeiten des Wahlamts etc. finden Sie hier.

